Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ. 492, fol. 474’–475 (Kop., montag nach Viti et Modesti).

Die deputierten ksl. Räte und die Reichsstände haben ihn, Schütz, jüngst auf dem Wormser Reichstag zum Beisitzer am ksl. Kammergericht bestimmt [Nr. 303, § 7]. Das von Regensburg hierher nach Worms verlegte Gericht wird, nach den jetzt beginnenden Ferien, am 1. September (Egidii)unter seiner, Nassaus, Leitung fortgeführt. Es wurde einhellig beschlossen, das Kammergericht weiterhin aus dem dafür beschlossenen, als ausreichend erachteten Anschlag zu finanzieren [Nr. 303, § 10]. Er erhielt den Auftrag, ihn, Schütz, und andere Beisitzer anzuschreiben [Nr. 303, § 9].

Er fordert ihn deshalb auf, sich acht Tage vor dem genannten Termin mit seiner Habe hierher zu verfügen und sein Amt als Beisitzer wahrzunehmen. Er soll ihm durch den Überbringer dieses Schreibens seine Antwort mitteilen, damit er im Falle seiner Ablehnung rechtzeitig umdisponieren kann.