Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigung des Kölner Stapelprivilegs; [2./5.] Titulaturstreit mit Ebf. Philipp von Köln; [3.] Achterklärung gegen Köln auf Antrag Gerhard Beyers; [4.] Rückkehr Dr. Petrus’ von Ravenna nach Köln.

Köln, HAStd, Briefbücher, A 45, fol. 79–80’, 82 (undat. Kop.).

[1.] Die Kölner Gesandten in Worms, Bürgermeister Konrad von Schürenfeltz und Johann von Reide, haben ihn mit der Fortsetzung der Verhandlungen über Stapelrecht und Titulaturstreit betraut. Sie haben ihrerseits den ksl. Rat und Rechenmeister Nicasius Hackeney gebeten, ihn zu beraten und beim Ks. bzw. bei dessen Stellvertretern, bei Kff., Ff. und Reichsständen sowie weiteren Personen, deren Einbeziehung ihm ratsam erscheint, zu unterstützen, damit das Stapelprivileg bewilligt wird [Nr. 458]. Um diese für den Stapel zu gewinnen, soll er darlegen, wie täglich grobes westfälisches Salz unter anderem aus Werl (Wirle), Salzuflen (Uffelen)und Möllenkotten unverstapelt und ohne Qualitätsprüfung von Deutz (Duytz)aus in das Oberland1geliefert wird. Sechs Maß dieses Salzes kommen nicht einmal einem Maß guten, zertifizierten Baiesalzes2gleich, das über die Niederlande nach Köln gelangt. Das damit gesalzene Fleisch verdirbt und muss in den Rhein geworfen werden. Der Stapel würde diesem Missstand zum Vorteil des gemeinen Mannes abhelfen und somit dem gemeinen Nutzen dienen.

[2.] Er, Meinertzhagen, kennt die den beiden Gesandten und ihm namens des Ks. gemachte Zusage wegen des Titulaturstreits. Demnach sollen dem Ebf. die weitere Verwendung der bisherigen Titulatur untersagt, die Hoheit von Ks. und Reich gewahrt und die städtischen Privilegien geschützt werden. Sowie er den Kf. von Sachsen und die übrigen ksl. Statthalter antrifft, soll er gemeinsam mit Hackeney darum anhalten, dass die ksl. Zusage durch den Ks. und die Reichsstände umgesetzt und die Stadt weiterer Streitigkeiten überhoben wird.

[3.] [PS] Sie haben erfahren, dass der ksl. Fiskal auf Antrag Gerhard Beyers, der Köln wegen einer Missetat verlassen musste, die Ächtung der Stadt erwirkt haben soll, obwohl die Kopien der angeforderten Gerichtsakten vor Ablauf der im Mandat bestimmten Frist an das Kammergericht übersandt wurden. Näheres kann er dem in Abschrift beiliegenden Mandat entnehmen. Allerdings soll der städtische Vertreter Ludwig Sachs in dieser Angelegenheit nachlässig gewesen sein.3Er, Meinertzhagen, soll ihn und Christoph Hitzhofer deshalb zur Rede stellen. Wenn Hitzhofer einverstanden ist, die Kölner Angelegenheiten weiterhin alleine zu vertreten, soll er Sachs zur Rechtfertigung vor dem Rat nach Hause schicken.

[4.] [PPS] Konrad [von Schürenfeltz] und Johann [von Reide] haben mitgeteilt, dass der hochgelehrte Dr. Petrus von Ravenna ihnen gegenüber in Mainz seine Bereitschaft zur Rückkehr nach Köln erklärt habe, sofern ihm die Stadt wieder sein Stipendium bewilligen würde. Er soll Ravenna gegenüber ihr Einverständnis erklären4; sie sehen jedoch keine Veranlassung, Ravenna förmlich um seine Rückkehr zu bitten.

[5.] [PPPS] Die städtischen Gesandten [Schürenfeltz und Reide] haben vertraulich berichtet, dass sie bei ihrer Abreise den Rechenmeister [Nicasius Hackeney] beauftragt haben, eine Abschrift des Lehnsbriefes für den Ebf. von Köln [Nr. 308] zu beschaffen, da im dann der titel und die infurung afgezogen und syn Gn. nyet belehent ist, darup ir dann bedacht und sulchs in geheyme an uch erlangen und euch in halen [= geheim] halden wilt.

Anmerkungen

1
 = Mittelrheinregion und Moselgebiet (Kuske, Quellen IV, S. 338).
2
 = Salz aus den Salinen von Bourgneuf-en-Retz an der frz. Atlantikküste (Kuske, Stapel, S. 21).
3
 In einem auf den 30.4. zu datierenden Schreiben hatte der Kölner Magistrat gegenüber dem Prokurator Ludwig Sachs Unmut darüber bekundet, dass der Stadt trotz seiner Vertretung am RKG am 19.3. ein kammergerichtliches Mandat zugestellt worden war. Darin war Köln wegen Missachtung eines ersten auf Antrag Gerhard Beyers bewilligten kammergerichtlichen Kompulsorialmandats zur Aushändigung der Akten seines Prozesses mit Styngin Paffendorp eine Strafe von 10 Mark lötigen Goldes auferlegt und gleichzeitig unter Androhung der Acht erneut die Überstellung der Gerichtsakten befohlen worden. Da die Aushändigung der kopierten Unterlagen an die Ehefrau Beyers [Elisabeth] scheiterte (Verhandlungen in Köln am 11./12.4.; Kuphal, Urkundenarchiv, Nr. 15489, S. 25f.), wurde Sachs noch einmal angewiesen, die Haltung Kölns zu rechtfertigen und die Akten an das RKG zu übergeben (undat. Kop., Kanzleiverm.: Per Albertum [Potgießer]; HAStd Köln, Briefbücher, A 45, fol. 42’–43). Die Akten wurden auch dem ksl. Fiskal [Christoph Moeller] angekündigt und gleichzeitig die Aufhebung der Strafe und der Verzicht auf die Gerichtskosten beantragt (Kop., 30.4.1509, Kanzleiverm.: Per Albertum [Potgießer]; ebd., fol. 44–44’). Vgl. Kordes, Reichskammergericht I, Nr. 129, S. 170f.
4
 Kredenzbrief der Stadt Köln für Meinertzhagen an Ravenna, 8.5.1509 (lat. Kop.; HAStd Köln, Briefbücher, A 45, fol. 49–49’. Regest/Teilabdruck: Keussen, Regesten, Nr. 2544, S. 338). Ravenna übersiedelte allerdings nicht nach Köln, sondern nach Worms, wo er eine Advokatenstelle am RKG antrat (Boos, Quellen III/2, S. 543; Bohne, Ravennas, S. 194).