Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Druck: Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 475, S. 423f.

[1.] Übersendet ihm durch den gfl. Diener Jörg Stauffer die an Bf. Wilhelm von Straßburg gerichtete Aufkündigung der bfl. und hochstiftischen Pfandschaften in der Landvogtei Ortenau.1Er soll das Dokument allerdings erst nach Ende des Wormser Reichstages der Regierung in Ensisheim zustellen lassen, angesehen, wo solhs ee beschehe, daz vns das bey den stenden des Reichs, nachdem gedachter bischoue zu Straspurg in sonderlich verwont und in grossem ansehen ist, etwas nachtail und zerruttung bringen.2

[2.] Er hat seinen Diener mit dem Bestallungsbrief und dem Geld für die 100 Pferde, die er, Fürstenberg, für das bevorstehende Unternehmen bereitstellen wird, vorläufig aufgehalten, da er mit dem Innsbrucker Marschall und Hauptmann zu Rattenberg, Paul von Liechtenstein, bisher in dieser Angelegenheit noch keinen Beschluss gefasst hat. Liechtenstein wird aber heute nach Reutte (Rewt)kommen. Dort werden sie gemeinsam eine Entscheidung treffen. Er soll Vorsorge treffen, um mit seinem Truppenkontingent einsatzfähig zu sein, sowie er ihm den Bestallungsbrief und das Geld schickt.

Anmerkungen

1
 Die Kff. von Mainz, Trier und Sachsen hatten ihre Zustimmung zur Verpfändung der Landvogtei an Gf. Wolfgang von Fürstenberg (Urkunde Kg. Maximilians vom 7.8.1504; Druck: Riezler, Urkundenbuch IV, Nr. 365, S. 343. Regest: Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 19035, S. 552) vorbehaltlich der Straßburger Rechte erklärt (Konsensbrief vom 25.7.1507; Regest: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 430, S. 715). Vgl. Wolff, Reichspolitik, S. 43f.
2
 Wolff(Reichspolitik, S. 44) vermutet, dass aufgrund des noch 1509 eingetretenen Todes Gf. Wolfgangs die Aufkündigung unterblieb.