Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

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Anmerkungen

1
 Tatsächlich war Hartung VIII. 1472 mit Domnau mitbelehnt worden (Guddat, Entstehung, S. 193; Hopf, Atlas I/2, Nr. 753/IV, S. 154f.).
2
 Beschluss des am 11.11.1508 in Frankfurt abgehaltenen Kapiteltages zu einem Schreiben des Deutschmeisters an die Ganerben in Rothenberg (Biskup/Biskupowa, Protokolle, Nr. 23, S. 125). Hartmann von Stockheim sah sich dennoch genötigt, Stiebar am 18.10.1510 vertraglich die Zahlung von 900 fl. zuzusagen, wohingegen dieser auf sämtliche Forderungen gegen den Deutschmeister und das deutsche Ordensgebiet, jedoch ausdrücklich nicht gegen den Hochmeister verzichtete (spätere Kop., freitag sant Prisca der heiligen junkfrauen tag; StA Ludwigsburg, JL 425, Bd. 5, Qu. 33).
3
 Entsprechender Vortrag der Gesandten des Deutschmeisters, Dietrich von Cleen (Landkomtur von Hessen) und Burkhard von Seckendorff (Komtur zu Virnsberg), an den HM am 19.4. (GStA Berlin, OBA 19239, fol. 1–2’, hier 2–2’).
a
 hindern] In den für Kf. Ludwig von der Pfalz und seinen Bruder Pfgf. Friedrich bestimmten Exemplaren wurde noch ergänzt: Da es sich bei Stiebar um einen pfälzischen Lehnsmann handelt und auch die Burg Rothenberg, wo er sich aufhält, ein pfälzisches Lehen ist, sollen sie diesen auffordern, sich mit einem rechtlichen Verfahren zu begnügen. Falls er dies ablehnt, sollen ihm die Ganerben zu Rothenberg den Zugang zur Burg verweigern und ihn nicht länger unterstützen. – Mit einer entsprechenden Bitte wandte sich HM Friedrich am 4.6. auch direkt an die Ganerben (Kop. [Worms], montag nach trinitatis; GStA Berlin, Ordensfoliant Nr. 26, pag. 193).