Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Karlsruhe, GLA, Abt. 67, Nr. 1348, fol. XXXI-XXXI’ (Kop., actum mentags nach exaudi).

Der Ebf. von Mainz hat sich in der Angelegenheit zwischen Nikolaus Braun [von Schmidburg] und Dienern des pfälzischen Kf., Pfgf. Johanns und Mgf. [Christophs] von Baden für diesen eingesetzt. Anders als der Ebf. sind sie jedoch der Überzeugung, dass seine Tat vorsätzlich war. Braun soll deshalb einen Eid leisten, dass ihm bei seinem tätlichen Angriff nicht bekannt gewesen sei, dass es sich bei den Opfern um Diener der drei Ff. gehandelt habe, und die Tat auch nicht vorsätzlich geschehen sei. Dem Ebf. zu Gefallen soll die Angelegenheit damit auf sich beruhen bleiben. Zusätzlich soll sich Braun verpflichten, weitere Maßnahmen gegen die drei Ff. wegen dieser Angelegenheit zu unterlassen.

Braun hat am heutigen Montag [21.5.] in Worms in Gegenwart des Ebf. von Köln, Kf. Ludwigs von der Pfalz und Pfgf. Johanns sowie auch gegenüber dem Vertreter des Mgf. von Baden, Blicker Landschad, einen entsprechenden Eid geleistet.