Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Wiesbaden, HStA, Abt. 131, Urk. 237a (Or. Perg. m. S., sonntag cantate).

Belehnt unter Bezugnahme auf eine Verschreibung Ebf. Hermanns von Köln1Gf. Adolf von Nassau mit einem Manngeld von 200 bescheidenen fl. aus der ebfl. Kammer, jährlich auszahlbar am 11. November (uf sanct Martins des heiligen bischofs tag). Gf. Adolf und seinen männlichen Erben obliegen dafür die üblichen Lehnspflichten, was dieser auch persönlich geschworen hat. Den Ebff. von Köln bleibt jedoch die Ablösung des Manngelds durch Zahlung von 3000 oberländischen fl. vorbehalten. Als Zeugen waren die ebfl. Räte Johann und Paul von Breitbach sowie der ebfl. Türhüter Thies Wolfskeel anwesend.2

Anmerkungen

1
 Urkunde Ebf. Hermanns vom 18.5.1486 (Kop.; HStA Wiesbaden, Abt. 131, Nr. 206a). Das Geld war von Ebf. Hermann seit Jahren nicht mehr ausbezahlt worden. Johann von Nassau (Amtmann zu Sonnenberg) und Emmerich Seelgen (gfl. Kellerer in Nassau) hatten als Gesandte Gf. Adolfs bei dem neugewählten Ebf. Philipp die Bezahlung der Ausstände – laut einem 1510 vorgelegten Verzeichnis [Nachweis siehe Anm. 2] bis 1508 insgesamt 1514 fl.– angemahnt. Der Wunsch des Ebf. nach Vertagung der Angelegenheit bis zum Wormser RT sollte unter Hinweis auf den dringenden Geldbedarf Gf. Adolfs angesichts der bevorstehenden Frankfurter [Frühjahrs-]Messe abgelehnt werden (Instruktion Gf. Adolfs für Nassau und Seelgen, undat. Kop.; HStA Wiesbaden, Abt. 130 I, II B 5 Lehen von Kurköln, Nr. 2, fol. 59–59’, 65).
2
 Ebf. Philipp erklärte in Worms auch seine Bereitschaft, die von seinem Vorgänger versäumten Zahlungen nachzuholen (Instruktion Gf. Adolfs für Johann von Nassau und Emmerich Seelgen, [irrtümlich datiert auf] sambstags nach allerselen tag[3.11.]1509]; HStA Wiesbaden, Abt. 130 I, II B 5 Lehen von Kurköln, Nr. 2, fol. 48–48’; 55–55’. Aus dem Inhalt des Stücks ergibt sich als Terminus post quem der 11.11.1509. Sehr wahrscheinlich gehört ein auf den 9.7.1510 [dinstag nach Kiliani] datierter Kredenzbrief [ebd., fol. 74–74’] für diese beiden Gesandten zu dieser Instruktion). Ebenfalls in Worms leistete der Ebf. laut einer Aufstellung über die ausstehenden Manngelder eine Zahlung von 200 fl. (sechs undat. Kopien; ebd., fol. 49; 50; 51; 52; 53; 54).