Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Worms, StdA, 1 B, Nr. 516/6, Stück-Nr. 85 (Kop., Dorsalverm.: Der von Dalberg bericht uf der von Worms clag, pr[aesenta]tum Wormac[iae] ad cancellariam imperialem, 14. Junii 1509.).

Erklären, dass sie nicht verpflichtet sind, auf die vermeintliche Klage der Stadt Worms zu antworten. Beantragen stattdessen, die Klage nicht zuzulassen. Die Stadt hat sie um zwölf Pfd. h. [und] vier Englische1sowie um 120 Pfd. Talg gebracht. Vor einer Antwort auf die Klage muss ihnen ihr Gut zurückerstattet werden. Bitten deshalb, die Gegenseite zu veranlassen, bis dahin mit ihrer Klage stillzustehen. Falls die Stadt jedoch anderer Auffassung sein sollte, sind sie zu einem rechtlichen Austrag bereit.

Anmerkungen

1
 Münze im Wert von etwa 6 Pf. Vgl. Schrötter, Wörterbuch, S. 176; Deutsches Rechtswörterbuch II, Sp. 1536f.