Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Ausstände beim Konstanzer Anschlag; [2.] Ausstände beim Regensburger Anschlag; [3.] Restforderung an die deputierten Einnehmer; [4.] ausstehende Kanzleigebühren.

Wiesbaden, HStA, Abt. 131, Nr. IV a, 22a, fol. 78–78’ (dem ksl. RT-Protokoll [Nr. 259] inserierte Kop., Überschr.: Summarius des hinderstands von wegen gewissen und ungewissen der beder anschlage, zu Costens und Regensburg zu underhaltung kayserlichen camergerichts gemacht, und andern, durch kayserliche maiestat, auch der churfursten, fursten und stend des Reichs verordente rete uberschlagen zu Wormbs am sechzehenden tag Junii anno etc. nono.) = Textvorlage A.

[1.] Aus dem rest des anschlags zu Costens steet noch zu bezalen funftausentfunfhundert gulden. Daraus ist die suma der, so gewiess sein sollen, gezogen und drifft sich nit mehr dann sechzehenhundert und ailf gulden ungevarlich darauf, dannocht kost gelegt werden mues.

Tuet der gewiess abgang dreutausent und neunhundert gulden.

Und sollen doch die ungewissen domit irer anzale dannocht nit erlediget, sonder ksl. Mt. beschaids darin erwartet werden, ob man wieder sie procedirn sall oder nit. Darumb sollen dieselben irer Mt. zugeschickt werden.

[2.] So ist der rest an dem anschlag, zu Regensburg gemacht, vierdausenthundert und funfundsechzig gulden.

[3.] Item die verordenten des cammergerichts zu deren einname und außgabe bleiben schuldig zwenzig gulden und achtundzwainzig kreuzer.

[4.] So bleiben die hern von Beren [= Hh. von der Leiter] fur ain achtbrief wieder die Venediger [Nr. 301f.] schuldig hundert gulden.

Und der [Valentin] von Sunthausen burgschaftweis fur die von Stolberg dreisig gulden.

Und der bischove von Menz fur zwene achtbrive dreissig gulden.