Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 63, fol. 166–167 (Kop., quarta post oculi).

Abt Wolfgang von St. Egidien hat sie als Schutzherren seines Klosters über ein erneutes Mandat zur Bezahlung der auf den letzten beiden Reichstagen [in Köln und Konstanz] bewilligten Reichshilfen1und über das beiliegende am 15. März [!] zugestellte fiskalische Monitorial2informiert. Wenn ihn ihr vor Jahresfrist zugesandter Bericht3erreicht hätte und, wie gebeten, an den Ks. weitergeleitet worden wäre, hätte dieser zweifellos untersagt, den Abt weiterhin zu behelligen. Er hat den Bericht aber wohl nicht erhalten, weswegen sie auf Bitten des Abtes ihre Argumente hiermit noch einmal vortragen: Das Kloster untersteht der weltlichen Obrigkeit Nürnbergs als seiner Schutz- und Schirmherrin. Der Magistrat hat dessen Untertanen deshalb von jeher wie andere Bürger und Angehörige der Stadt für alle Anforderungen seitens Ks. und Reich besteuert, so auch für den Romzug im vergangenen Jahr. Falls der Abt dem Zahlungsmandat nachkäme, würden er und die übrigen Angehörigen des Klosters entgegen dem Herkommen doppelt besteuert. Der Abt hat auch darauf hingewiesen, dass St. Egidien bislang und auch unter dem jetzigen Ks. von Reichsanschlägen verschont geblieben ist, wie dies auch für andere, von Ff. und Städten eximierte Prälaten gilt.

Bitten ihn deshalb, dem Abt eine weitere Frist zu gewähren und den ksl. Fiskal zur Sistierung des Verfahrens gegen den Abt zu veranlassen, während die Nürnberger Gesandten auf dem Wormser Reichstag den Ks. über die Angelegenheit informieren. Sie sind zuversichtlich, dass dieser wie bisher von der Besteuerung des Klosters absehen wird.

Anmerkungen

1
 Mandat des Reichsschatzmeisters Hans von Landau an den Abt von St. Egidien vom 26.2.1509 (Or. Konstanz; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 145, Nr. 22, unfol.). Vgl. Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 770, S. 1151 [Pkt. 8].
2
 RKG-Mandat vom 18.1.1509. Vgl. zum Inhalt Heil, RTA-MR IX/2, S. 1270 Anm. 125 (Adressat: Mühlhausen/Thür.).
3
 Laut dem Schreiben Nürnbergs an Landau vom 30.3.1508 war Abt Wolfgang am 27.3. eine vom 12.1. datierende Aufforderung des Reichsschatzmeisters zugegangen, den ausstehenden Kölner Reichsanschlag in Höhe von 96 fl. [Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1414] und die in Konstanz bewilligte Bargeldhilfe von 150 fl. für den Romzug [Ders., RTA-MR IX/1, Nr. 271, S. 557] zu bezahlen. Bei weiterer Säumigkeit wurden die Informierung des Ks. und ein Fiskalprozess angedroht. Nürnberg erhob dagegen mit der im obigen Schreiben wiederholten Argumentation Einspruch (Kop., pfintztag nach oculi; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates, Nr. 61, fol. 81–82’).