Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 228, unfol. (Or. mit Siegelspuren, Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein; zugestellt durch der Kölner Bürger Caspar von der Lauwich am mitwoch post palmarum [4.4.]1509).

Regest: Andernacht, Regesten III, Nr. 3575, S. 930.

Bittet sie, zu veranlassen, dass die Frankfurter Juden die ihnen vom obersten niederösterreichischen Feldhauptmann, Hg. Erich von Braunschweig, versetzten Kleinodien bis zu seiner Ankunft auf dem Wormser Reichstag, wo auch Hg. Erich sich aufhalten wird, nicht veräußern, was seinen Informationen zufolge ihre Absicht sein soll. Er wird die Juden dann zu sich bescheiden, um sich mit ihnen über die Auslösung der Kleinodien zu einigen.1

Anmerkungen

1
 Der Frankfurter Magistrat beschloss am 10.4. (tercia post festum pasce), der Bitte des Ks. nachzukommen (ISG Frankfurt, BMB 1508, fol. 122’). Bereits mit Schreiben vom 12.11.1508 hatte Ks. Maximilian um einen Aufschub von drei Monaten gebeten. Hg. Erich dankte am 10.1.1509 für die eingeräumte Frist (Beschluss des Frankfurter Rates vom 12.12.1508; ebd., fol. 81), bat Frankfurt aber gleichzeitig um weitere Verhandlungen mit den Juden über einen erneuten Aufschub, falls er die Kleinodien nicht rechtzeitig würde auslösen können (Or. Schloss Thaur, mitichen nach sand Erhartstag; eigh. Unterz. Hg. Erichs, Gegenz. M. Tenglinger; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 228, unfol. Andernacht, Regesten III, Nr. 3567, S. 928). Der Frankfurter Magistrat beschloss am 30.1. (feria tercia post Karoli): Dobij lassen(ISG Frankfurt, BMB 1508, fol. 98’). Hg. Erich versuchte dann im August 1509 vergeblich, mittels eines ksl. Schreibens Jakob Fugger zur Auslösung seiner Kleinodien zu veranlassen. So blieb ihm nur, den Ks. unter Berufung auf dessen Zusagen zu weiteren Schritten aufzufordern (Instruktion Hg. Erichs für seinen Kammermeister Hermann Grünhofer als Gesandten zu Ks. Maximilian, Konz. Graz, 25.8.1509; HStA Hannover, Cal. Br. 16, Nr. 4, fol. 61–66). Die konkrete Forderung, die bei den Frankfurter Juden hinterlegten Kleinodien für 8000 fl. auszulösen, beantwortete der Ks. hinhaltend: Er erklärte seine Absicht, den Juden die Weiterveräußerung des Pfands vorläufig zu untersagen. Ebf. Uriel von Mainz als ksl. Kommissar sollte während des Augsburger RT mit den Juden verhandeln. Der Ks. erwartete, dass sie ihre Forderung daraufhin deutlich reduzieren würden. Hg. Erich erklärte sich mit diesem Procedere einverstanden, sofer solhs auf dem reichstag furderlichen bescheen mug(Memorial Ks. Maximilians für Jakob Villinger als Gesandten zu Hg. Erich, Kop. m. Marginalien Hd. Hg. Erich, Bozen, 15.12.1509; HStA Hannover, Cal. Br. 22, Nr. 969, unfol.). Im Mai 1510 wurde ein weiterer Aufschub bis Ostern 1511 gewährt. Vgl. Seyboth, RTA-MR XI/1, Nrr. 4244, 492 [Pkt. 2], 493 [Pkt. 1]; Andernacht, Regesten III, Nr. 3676, S. 965.