Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Zur Information wird ihm das Ausschreiben des Bundeshauptmannes [Nr. 878] mitgegeben. Er soll sich die Voten der vorsitzenden Städte anhören und anschließend im Namen der Stadt empfehlen, den Kg. noch einmal nachdrücklich darum zu bitten, die Forderung an die Handelsgesellschaften fallen zu lassen. Falls der Kg. dies ablehnt und die Städte darüber beraten, ihn durch das Angebot einer Geldzahlung umzustimmen, soll er unter dem Vorbehalt zustimmen, daß diese Summe auf die Gesellschaften umgelegt und die Stadt Memmingen nicht damit belastet wird. Falls eine Mehrheit sich dafür ausspricht, daß die Städte die Zahlungsverpflichtung übernehmen sollen, wird er fehlende Vollmacht geltend machen. Falls die Städte weitere Vereinbarungen zum Nutzen der Gesellschaften und der Städte treffen, hat er Vollmacht, zuzustimmen oder, sofern von seiner Seite Einwände bestehen, solche Beschlüsse auf Hintersichbringen anzunehmen.

Memmingen, s.d., jedoch vor dem 19. November 1507.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Konz.).