Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er ist zweifellos darüber informiert, daß die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände eine Geld- und Truppenhilfe bewilligt haben. Dabei wurde auch seinem Bruder Georg, Hg. von Sachsen, Lgf. zu Thüringen und Mgf. zu Meißen, kgl. und Reichsstatthalter in Friesland, ein Beitrag auferlegt, und in demselben alle seyn eynkomen und nuczung, es sey der mit dier geteylt oder nit, angeschlagen. Befiehlt ihm, von seinem Anteil am Hm. einen angemessenen Betrag beizusteuern, als du der billicheit nach schuldig bist.1  

Konstanz, 17. August 1507.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCII-XCII’ (Kop. mit imit. Verm. amdrp.).

Anmerkungen

1
 Laut einer undatierten Aufzeichnung ließ Hg. Georg seinen Bruder durch Sigmund von Maltitz über die Höhe des sächsischen Anschlags – 12 000 fl. – informieren und zu Beisteuerung eines angemessenen Anteils auffordern. Hg. Heinrich bat daraufhin den Hochmeister des Deutschen Ordens, Hg. Friedrich von Sachsen, der zu dieser Zeit in Streitigkeiten zwischen seinen Brüdern vermittelte, Hg. Georg zum Verzicht auf diese Forderung zu veranlassen, da der zwischen ihnen geschlossene Vertrag [vom 30.5.1505; Müller, Reichstagsstaat, S. 505f.; Kötzschke/Kretzschmar, Geschichte, S. 167; Groß, Geschichte, S. 36f.; Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 262f.; Leisnerig, Ordnung, S. 185f.] keine solche Verpflichtung vorsah. Einige Zeit später schickte Hg. Georg seinem Bruder Heinrich dann das obige kgl. Schreiben zu, das Hg. Jorge mit sich von Costenz gebracht hatte und vor disem antragen bei sich gehebt (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCI’). So beantwortete Hg. Heinrich das kgl. Mandat erst am 16.11.1507 mit dem Hinweis, daß er laut der mit seinem Bruder geschlossenen Verträge nicht verpflichtet sei, aus seinen Besitzungen etwas beizusteuern, da Hg. Georg sämtliche Zahlungsverpflichtungen übernommen habe. Aber nicht destweniger, dieweyl ich euer kgl. Mt. vorgenomen reyße, die der Almechtige mit gnaden und glucklicher widerfart seliglichen geruche zu vorleyhen, zu fordern ufs genzlichste begirig, wil ich mich, so dieselbe iren weg zu nemen begynnen, alßo bey euer kgl. Mt. erzeygen, das sunder zweifel dieselben darab gnedigs gefallen empfahen werden (Or. Freiberg, dinstage nach Martini; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 109–109’. Kop.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8186/1, fol. XCII’-XCIII’).