Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

A. Der Bf. von Trient fungiert beim Taxationsverfahren weiterhin als einer von künftig drei Obleuten.

B. Pfgf. Friedrich als Vormund muß nur für den Unterhalt des von ihm bestellten Obmanns aufkommen.

C. Beide Parteien sollen neue Taxatoren einsetzen.

D. Es sollen, wie von Pfgf. Friedrich gefordert, nur Einkünfte nach dem landesüblichen Anschlag berücksichtigt werden.

E. Ist eben mit dem von Trient verantwort.

F. Alle Posten sollen nach dem landesüblichen Anschlag taxiert werden.

G. Das Unterpfand ist an die drei Obleute zu übergeben.

Bezüglich der mit + bezeichneten [hier fehlenden] Artikel bleibt es beim letzten Vorschlag.

H. Die Veranschlagung niedergebrannter Güter auf den halben Ertragswert soll sich nicht auf den Nordgau beschränken, sondern auf alle betroffenen Gebiete.

K. Vorschlag: Der röm. Kg. überstellt das Unterpfand für ein halbes Jahr oder – wenn dies bei Hg. Albrecht zu erreichen ist – länger an einen Treuhänder. Hg. Albrecht verpflichtet sich, das Unterpfand an Pfgf. Friedrich zu übergeben, wenn die Taxation innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeschlossen ist. Zugleich soll er Deggendorf, Donaustauf und andere Besitzungen an die Obleute übergeben. Wenn bei der Taxation festgestellt wird, daß die bisher abgetretenen 33 Güter zur Deckung der 24 000 fl. nicht ausreichen, soll das Defizit aus diesen Besitzungen ausgeglichen werden.

Wo der mitl kains gefunden mag werden, so muß kgl. Mt. der billichait nach, nachdem es auch kgl. Mt. Hg. Albrechten zugesagt hat, das die tax fur sich gee, wie sie angefangen ist, und weß sich beed Ff. wilkurlich fur den Pund geben haben, dabei pleiben lassen des underpfands halben.

[Konstanz], s.d., jedoch am 13. Juni 1507 an Pfgf. Friedrich übergeben.

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 307’-308’ (Kop.).