Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat seine Beschwerden gegen Hg. Albrecht zuerst dem Kg. und dann ihnen schriftlich mitgeteilt. Doch widerfuhr ihm inzwischen weiteres Unrecht. Hg. Albrecht hat sich nicht damit begnügt, ihn unter Mißachtung des Kölner Spruches durch überhöhte Veranschlagung des Getreides und der Wälder sowie durch Einberechnung der Scharwerke und unsicherer Einkünfte um mehr als 10 000 fl. zu übervorteilen oder ihm zu seinem Nachteil die nördlich der Donau gelegenen Orte Wemding, Kösching, Gaimersheim, Gerolfing, Stammham und Etting (Otting) vorzuenthalten, die wirtschaftlich wertvoller sind als die von Hg. Albrecht abgetretenen Gebiete des Nordgaus. Ferner hat sich der Hg. auch nicht damit zufriedengegeben, ihm unter Mißachtung des Kölner Spruches die obrigkeitlichen Rechte in etlichen abgetretenen Gebieten zu verwehren oder ihm obrigkeitliche Rechte und Einkommen aus bereits übergebenen Gebieten gewaltsam wieder zu entziehen – wie er dies alles bereits zuvor angezeigt hat. Hg. Albrecht hat darüber hinaus hinter seinem Rücken beim Kg. in Salzburg eine Ausweisung der 4000 fl. zu seinem Vorteil erlangt.1 Denn diese umfaßt größtenteils in einer rauhen Gegend im vorderen Bayerischen Wald nahe der böhmischen Grenze gelegene Orte, die mehr Kosten verursachen als Einkünfte erbringen. Überdies soll Hg. Albrecht die freie Wahl haben, welche dieser Orte er ggf. abtreten will. Er bittet, diese und seine übrigen Beschwerden zu berücksichtigen und den Kg. dazu zu bewegen, daß er diesen üblen Absichten entgegentritt und der kgl. [Kölner] Spruch vollzogen wird.

[Konstanz], s.d., jedoch nach dem 4. Juni 1507.2

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 308’-310’ (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs).

Anmerkungen

1
 Zur Salzburger Deklaration vom 9.12.1506 siehe Nr. 82, Anm. 13.
2
 An diesem Tag wurden die genannten Fürsten von der Reichsversammlung mit den Vermittlungsverhandlungen betraut [Nr. 148, Pkt. 38].