Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bekundet, daß er dem kgl. und Reichsstatthalter Kf. Friedrich von Sachsen und seinem Bruder Hg. Johann wegen ihrer Dienste für Kg. und Reich aus aigner bewegnus bewilligt hat, mit Hg. Magnus von Sachsen-Lauenburg einen Vertrag folgenden Inhalts abzuschließen: Das Hm. Lauenburg soll im Fall seines Todes ohne legitime männliche Erben an Kf. Friedrich und Hg. Johann und an ihre Erben bzw., falls solche fehlen, an die Hgg. Georg und Heinrich von Sachsen und deren Erben fallen. Falls hingegen Kf. Friedrich und Hg. Johann vor Hg. Magnus erbenlos sterben sollten, soll Kursachsen an ihn und seine Erben fallen und diese künftig den Titel eines Hg. von Sachsen führen.

Er, der Kg., sagt zu, einen solchen Vertrag zu konfirmieren, die Vertragspartner entsprechend zu belehnen und Hg. Magnus und seinen männlichen Erben den Titel eines Hg. von Sachsen zuzuerkennen. Falls der Vertrag nicht zustandekommen sollte, verpflichtet er sich, das Hm. Sachsen-Lauenburg im Falle des erbenlosen Todes Hg. Magnus’ als heimgefallenes Reichslehen an Kf. Friedrich und Hg. Johann sowie ihre männlichen Erben bzw., falls solche fehlen, an die Hgg. Georg und Heinrich von Sachsen zu verleihen, als wir auch hiemit gelihen haben wellen zu gleicher weys, als ob der falle ytzo beschehen were1 . Er wird sich um die Einwilligung der übrigen Kff. bemühen. Alle dieser Begnadung widersprechenden bereits bestehenden oder künftigen Verfügungen sind hiermit nichtig.

Konstanz, 28. Juli 1507.

Hannover, HStA, Celle Or. 12, Nr. 194 (Or. Perg. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. im Umbug wahrscheinlich N. Ziegler) = Textvorlage A. Dresden, HStA, Ältere Urkunden 13910a (imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler; Transumpt Ks. Leopolds für Kf. Johann Georg III. von Sachsen, koll. Kop. m. S., Wien, 19.9.1687, Verm. Ad mandatum sacrae caesareae majestatis proprium; Gegenz. Gf. Leopold Wilhelm von Königsegg, Registraturverm. Franz Martin von Menßhengen; Kollationsvermerk des ksl. Rates, geheimen Reichssekretärs und Archivars Franz W. von Bertram vom 18.11.1687) = B. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8059/6, fol. 1–2’ (Kop.).

Druck: Weber, Landes-Anfall, S. 41–43.

Anmerkungen

1
 Die im Wortlaut wiedergegebene Passage wurde in einem Gutachten aus dem Jahre 1689 über den Anspruch Kursachsens auf Sachsen-Lauenburg hervorgehoben (Kop., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8059/7, fol. 1–3’). Vgl. Krüger, Streit, S. 84f.