Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Lgf. Wilhelm von Hessen erhielt auf dem RT zu Köln ein kgl. Zollprivileg.1 Ebf. Jakob von Mainz berichtet nun, daß der Zoll auch an Orten erhoben werde, wo Ebf. und Erzstift die Obrigkeit und alle Rechte einschließlich des Geleit- und Zollrechts innehätten. Lgf. Wilhelm d. J. habe sich seinerzeit gegenüber Ebf. Berthold von Mainz vertraglich verpflichtet, an diesen Orten keine Neuerungen, wie etwa die Erhebung von Zöllen und Wegegeldern, einzuführen.2 Lgf. Wilhelm d. M. habe sich als dessen Erbe zur Einhaltung dieses Vertrags verpflichtet.3 Dessenungeachtet habe der Lgf. neue Zollstätten eingerichtet und Zölle erhoben. Dies könne er, der Ebf., als Verletzung der hergebrachten Rechte und Privilegien des Erzstifts und der Ebff. von Mainz nicht hinnehmen.

Erklärt auf Bitte des Ebf., daß Lgf. Wilhelm und seine Erben den Zoll ausschließlich in ihrem eigenen Fm. erheben dürfen, wie dies auch das Privileg besagt. Die Erhebung von Zöllen in Gebieten, wo der Ebf. von Mainz und sein Erzstift die Obrigkeit, das Geleit- und Zollrecht oder die Straßen innehaben, ist künftig zu unterlassen bzw., wo dies schon geschehen ist, unverzüglich einzustellen. Das wegen des strittigen Zolls zu Kostheim und an anderen Orten vor den kgl. Kommissaren Bf. Philipp von Speyer und Gf. Adolf von Nassau-Wiesbaden anhängige Verfahren wird durch diese Verfügung gegenstandslos.4 Gebietet allen Reichsangehörigen die Beachtung dieser Deklaration unter Androhung der kgl. und des Reichs Ungnade, der in den Kurmainzer Privilegien vorgesehenen Strafe und darüber hinaus der Zahlung von 50 Mark lötigen Goldes.5

Konstanz, 26. Mai 1507.

Würzburg, StA, Mainzer Regierungsarchiv, Hessen-Darmstadt K 371/120, fol. 70–72’ (Kop., Kollationsvermerk J[odocus] R[uperti]) = Textvorlage A.6 Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 34’-35 (Kop.) = B. Marburg, StA, Best. 81, A/182/2, unfol. (einer Deklaration Ks. Karls V. [spätere koll. Kop. Worms, 21.5.1521] inserierte Abschrift).

Anmerkungen

1
 Weinzollprivileg Kg. Maximilians vom 24.6.1505 (Druck: Kleinschmid, Sammlung II, S. 352f.; Regest: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 517, S. 839f.).
2
 Vertrag zwischen Lgf. Wilhelm III., Ebf. Berthold von Mainz und dem Mainzer Domkapitel vom 14.11.1491 (Klibansky, Entwicklung, S. 28f.).
3
 Höchster Vertrag vom 7.3.1502 (Scriba, Regesten I, Nr. 2058, S. 187; Ledderhose, Schriften V, S. 123–126; Ziehen, Mittelrhein II, S. 652).
4
 Noch am 23.5. hatte Gf. Adolf der Stadt Frankfurt wegen dieser Angelegenheit seine Ankunft für den 29.5. angekündigt und die Bereitstellung eines Schiffes erbeten (Or., hl. pfingstage; ISG Frankfurt, Reichssachen II, Nr. 198, Stück-Nr. 42). Kurze Zeit später ging ihm und Bf. Philipp die vom 24.5. [!] datierende Mitteilung Kg. Maximilians über die Konstanzer Deklaration und die Weisung zur Einstellung der Kommission zu (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein; StA Würzburg, Mainzer Regierungsarchiv, Hessen-Darmstadt K 371/106, unfol.). Im Widerspruch dazu verwies Zyprian von Serntein noch am 31.5. gegenüber Lgf. Wilhelm auf den von Gf. Adolf und Bf. Philipp anberaumten Schiedstag, dessen Ergebnisse der Kg. angeblich abwarten wollte (Or. Konstanz; StA Marburg, Best. 2, Nr. 109, fol. 198–199’).
5
 Ks. Maximilian bekräftigte die Konstanzer Deklaration am 10.5.1508, um etwaige Irritationen über deren Fortgeltung angesichts der erneuten Kommission für Bf. Philipp und Gf. Adolf zur Herbeiführung eines gütlichen Entscheids über den strittigen Zoll zu Kostheim zu vermeiden (Or. Perg. m. S., Köln, Verm. prps., Gegenz. Serntein; StA Würzburg, Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank 30/7. Kop.; HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 3, fol. 41–42’).
6
 Das Original im StA Würzburg (Mainzer Urkunden, weltlicher Schrank, Lade 30, Nr. 6) ist im März 1945 verbrannt.