Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Benennung der kgl. Assessoren für das Reichskammergericht; [2.] Verpflichtung der dem RT ferngebliebenen Stände auf dessen Reichshilfebeschluß; [3.] Frage der Zuständigkeit bei der Absolution vom Bann. – [4.] Eintreibung der Restanten früherer Reichsanschläge, insbesondere der Kölner Reichshilfe von 1505; [5.] Verordnung gegen Kleiderluxus; [6.] Benennung der ständischen Gesandten zu Kg. Ludwig von Frankreich und Erstellung ihrer Instruktion; [7.] Münzwesen; [8.] Vorkehrungen gegen den Anschluß weiterer Reichsstände an die Eidgenossenschaft; [9.] Aufforderung an die dem RT ferngebliebenen Stände zum Vollzug der Reichsbeschlüsse; [10.] Verbot auswärtiger Kriegsdienste gegen Kg. und Reich; [11.] Aufforderung an die Stände zur Beantwortung vorgelegter Artikel; [12.] Heranziehung des niederen Reichsadels zur Romzughilfe; [13./14.] Inserierung weiterer Artikel in den Reichsabschied.

Konstanz, 22. Juli 1507. Am gleichen Tag von den Reichsständen kopiert.

Wien, HHStA, MEA RTA 3a, fol. 539, 538–538’ (Kop., Überschr.: Ein ander furhalten kgl. Mt. den Reichs stenden.) = Textvorlage A. Weimar, HStA, Reg. E, Nr. 54, fol. 89–90 (Kop. mit Randvermm. Hd. J.J. Mueller, die den Inhalt kennzeichnen, Datumverm.: Am tag Marie Magdalene [22.7.] zu abend, Ao. Domini 1507.) = B. Würzburg, StA, WRTA 5, fol. 69–70 (Kop., Überschr.: Aber ein ander furhalten kgl. Mt. des Richs stenden.) = C. Bamberg, StA, BRTA 5, fol. 111–112 (Kop., Vermerk über die Abschrift durch die Stände: An St. Maria Magdalena tag [22.7.] Ao. etc. VIIo apud Minores. Verm.: Fridrich, des von Pappenheims dyener1, hat mir angesagt. ) = D. Nürnberg, StA, ARTA 8, fol. 277’-278 (Kop., Datumverm.: Uf Marie Magdalene tag furgehalten Ao. etc. septimo.) = E. Schwerin, LHA, 2.11–1/3 RTA I/1, Nr. 18, Fasz. II, unfol. (Kop., Aufschr.: Röm. kgl. Mt. gibt heryn den stenden des Reichs antwurt uf etzliche ir artikel, seiner Mt. ubergeben, das Reich und das cammergericht betreffend. Datumverm. wie D). Stuttgart, HStA, A 262, Bü. 8, fol. 115’-116 (Kop., Datumverm.: Actum dornstags Marie Magdalene [22.7.] Ao. Domini etc. VIIo .).

Druck: Höfler, Studien, S. 373f.

[1.] /539/ Item kgl. Mt. ernennt Dr.[Simon] Ryschachern und Dr.[Ludwig] Reynolten zu bysitzern von irer Mt. wegen.

Item Dr. Friesen2 zu beysitzer zu nemen von der Nidernrynlender wegen.

[2.] Item, als im abschied steet, das die stende, so hie sind, fur sich selbs bekennen, soll steen: fur uns selbst und die andern stende, so nit alhie erschienen sind. Dann die stende haben das in craft des Reichs gebruch oder der abschied der vorgehalten Reichs teg zu tun macht.

[3.] Item, das auch in den abscheid gestalt werd der artikel von wegen der absolucion des banns, wie kgl. Mt. den begriffen und den stenden ubergeben hat.3

Artikel, darauf die stende noch antwort geben sollen, volgen hernach.

[4.] /538/ Item zu ratschlagen, wie die ußstenden anschleg und sunderlich das hilfgelt zu Collen bezalt werden mag.

[5.] Item von wegen der kostlicheit von gold und syden.

[6.] Item, das die stend ir potschaft in Frankreich ernennen, sich auch der instruction mit der kgl. Mt. vergleichen.

[7.] aNota der monz halben.

[8.] Item, ob sich ymand von des Reichs stetten oder andern undertanen zu yemands, es weren die Eydgenossen oder ander, usserhalb der kgl. Mt. und der stende wissen und willen verbinden wolten oder wurden, dagegen ordnung zu machen, wie solichs verhutet, auch mit acht und bann gegen denselben gehandelt werden soll.

[9.] /538’/ Item, das die stende neben der kgl. Mt. schreiben an die, so nit gegenwertig gewesen sein, dem beschluss und abschied, hie bescheen, nachzukommen.

[10.] Item, das die stende in iren Fmm. und landen gepieten, das nyemands wider das Reich diene.

[11.] Item antwort uf die zettel4, so gestern den stenden ubergeben ist.

[12.] Item zu bedenken, das die vom adel, so vom Reich regalia und Hftt. haben, auch in des Reichs hilf bracht werden.

[13.] Item uß den obgemelten artikeln in den abscheid zu setzen, was not ist.5 

[14.] Item auch in den abscheid zu stellen die wort, wie daneben verzeichent ist6:

Anmerkungen

1
 Gemeint ist der kgl. Untermarschall Friedrich Beyer.
2
 = Dr. Haring Sinnama (Kuyk, Sinnama, Sp. 1180).
3
 Nr. 180 [Pkt. 8Placet ... exequiren.].
a
–a Nota ... halben] Fehlt in B, D, E. C wie A.
4
 Vermutlich ist Nr. 202 gemeint.
5
 Die Artikelentwürfe liegen nicht vor. Gemäß der Stellungnahme der Stände dazu [Nr. 205, Pkt. P/Q] ging es darin unter anderem um die Angabe von 30 000 Mann als Größe des Reichsheeres [vgl. Nr. 181, Pkt. 1/7], die einjährige Dauer der Romzughilfe [vgl. Nrr. 181, Pkt. 3; 185, Pkt. 3] und den Sammlungstermin Michaelis [29.9.] für das Romzugsheer [vgl. Nr. 200, Pkt. A].
6
 Der Artikelentwurf liegt nicht vor. Gemäß der Stellungnahme der Stände [Nr. 205, Pkt. R] ging es darin um die Einsetzung eines Reichsstatthalters. Vgl. dazu Nr. 199 (Verm. am Schluß des Stücks).