Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Erhöhung der Besoldung. An die RKG-Visitationskommission 1556.

Supplikation an die RKG-Visitationskommission im Mai 1556, von dieser an die Reichsstände am RT verwiesen (beim RT kopiert am 12. 3. 1557)1 , unterzeichnet von den 12 berittenen Boten des RKG: Erhalten gemäß der „alten“ Ordnung2  für ihre Dienste vom RKG jährlich nicht mehr als je 12 fl., bei der Überbringung von Dokumenten von den Parteien für jeweils 8 Meilen einfachen Weg (nur Hinweg) 1 fl. und für die Zustellung des Dokuments ½ fl.; in fiskalischen Prozessen beträgt die Gebühr für 12 Meilen 1 fl. und für die Übergabe 6 kr. Aufgrund der allgemein bekannten Teuerung sind die Kosten für ein neues Pferd von früher etwa 9 fl. auf jetzt 20 Taler gestiegen, ebenso Ausgaben und Unkosten für Futter sowie für Schmiede, Sattler, Zeugmacher, Nägel, Sattelzeug etc., auch für Nachtquartier und eigene Verpflegung. Das bisher übliche „Stillliegegeld“ für Sonntage, an denen in fiskalischen Prozessen keine Mandate etc. überbracht werden, wird zunehmend vorenthalten. Für längere Verzögerungen infolge von Überschwemmungen, Schnee oder Unwetter wird keinerlei Erstattung geleistet, ebenso wenig für Unfälle mit den Pferden. Dazu kommen der Verdienstausfall während des Stillstands des RKG nach 1544 und hohe Unkosten, verbunden mit Gefahr für Leib und Leben in Kriegszeiten, wie zuletzt im Markgrafenkrieg. Verweisen auf Besoldungserhöhungen von Boten im Fürstendienst und bitten, ihnen ihre alte jährliche Besoldung, wie sie vor der Ordnung galt, zu bezahlen.

Beschluss in KR/FR, dann im RR am 13. 3. 15573 : Die Supplikation wird an den Justiztag nach Speyer verwiesen.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. Kop. Dorsv.: Präs. Speyer, 9. 5. 1556. Wird an den RT in Regensburg gewiesen (vgl. auch Nr. 496, Art. [20]). HStA München, KÄA 3179, fol. 25–27. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 318–320. Kopp.
2
 Vgl. die den Angaben entsprechende Besoldung in RKGO 1555, Erster Teil, XLVII, § 2 ( Laufs, RKGO, 144).
3
  Kurpfalz, fol. 573’ (KR/FR). Ebd., fol. 576; Augsburg, fol. 143 (RR). SR hatte zuvor beschlossen, der Bitte nachzukommen, wollte sich aber KR/FR anschließen (Resolution des SR zum 4. HA [Nr. 497], fol. 322’ f.).