Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Feldzug gegen den Ebf. von Riga als Notwehrreaktion gegen dessen geplanten Überfall. Keine Inhaftierung Hg. Christophs von Mecklenburg. Bitte um Schutz des Landmeisters als Reichsstand. Anmahnung beim Kg. von Polen.

Im RR übergeben und verlesen am 22. 9. 15561. Von den Reichsständen kopiert am 22./23. 9.2

HHStA Wien, MEA Zollsachen 1 Fasz. 3, fol. 91–103 (Kop. Aufschr. Hd. Bagen: Verantwurtung, von wegen des hern meisters in Lifflandt beschehen, auf die brandenburgische anzeig, den 18. Augusti gethan. Ertzbischoff zu Riga contra meister in Liefflandt. Ubergeben in consilio imperiali 22. Septembris. Nr. 2. Dorsv. von anderer Hd.: Des teutschen meisters in Liefflandt gegenbericht in des gewessenen ertzbischoffs zu Riga sachen. Aufschr. der Beilage, Hd. Bagen: Copia transumpti oder vidimus etlicher nidergelegten schrifften, so zu der vorgehender verwantwurtung gehorig. Originale ist von den gesandten widerumb begert worden, an des stat sie disse aus[k]ultierte copei ubergeben. Nr. 3.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 95–108’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisbonae, 22. Spetembris 1556. Dorsv. wie Aufschr. in Textvorlage) = [B]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 216–233’ (Kop. Überschr.: Mundtlich werbung und furbringen des hochmeisters uß Lifland gesandten, endtschuldigung des liflendischen kriegs halb. Lectum 22. Septembris anno 56. Überschr. der Beilage: Transsumpt etlicher schrifften, die liflendisch kriegs emporung betreffende.) = [C]. HStA München, K. blau 107/3a, unfol. (Kop. Aufschr. des Berichts: Lectum 22. Septembris 1556. Aufschr. der Beilage: Lectum 23. Septembris 1556.). HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 204–219’ (Kop.). StA Nürnberg, ARTA 37, fol. 118–129’ (Kop.). Regesten des Gegenberichts: Hartmann, Herzog I, Nr. 1930/2 S. 391 f.; der Transsumierung: Nr. 1930/7 S. 394; Beilage A: Nr. 1822 S. 287 f. (Schlussabschnitt weicht ab); Beilage B: Nr. 1821 S. 286 f. und Nr. 1875 S. 328; Beilage C: Nr. 1930/5 S. 393 (nennt abweichende Korrespondenten); Beilage D: Nr. 1930/6 S. 393 f.

/91 f./ An die Reichsstände: Haben erfahren, dass der Kf. von Brandenburg ihren Herren, Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, des Landfriedensbruchs bezichtigt, da er den ehemaligen Ebf. von Riga ohne jede Veranlassung überfallen, belagert und ihn sowie Hg. Christoph von Mecklenburg gefangen genommen habe3 . Nachdem sie, die Gesandten4 , ohnehin an Ks., Kg. und die Reichsstände abgeordnet worden sind, um die Vorgänge in Livland richtigzustellen5 , übergeben sie diesen Gegenbericht:

/91’–93/ Obwohl der ehemalige Ebf. wiederholt versuchte, den Landmeister und dessen Vorgänger6  aus dem Ordensgebiet zu verdrängen, die Lande dem Reich zu entziehen und unter fremde Herrschaft zu bringen, ging der Orden um des Friedens und der Ehre des Hauses Brandenburg willen nicht gewaltsam dagegen vor, sondern beließ es bei Ermahnungen. Dessen ungeachtet setzte der Ebf. seine Praktiken fort und erreichte damit, dass der Landmarschall des Ordens7  zu ihm überlief. Anschließend plante der Ebf., wie seine Briefe gemäß Beilage belegen, zusammen mit seinem Bruder, dem Hg. in Preußen8 , heimlich einen überraschenden Überfall auf den Orden. Als Reaktion darauf ordnete der Landmeister zur Rettung des Ordenslandes und für dessen Erhaltung beim Reich in Notwehr den erfolgreichen Gegenzug an. Hg. Christoph von Mecklenburg wurde nicht inhaftiert, sondern noch vor dem Angriff des Ordens vom Landmeister freundlich aufgenommen, da er an der Planung des Überfalls nicht beteiligt war. Es steht ihm frei, nach Mecklenburg zurückzukehren9 . Die Behauptung, hinter der Aufrüstung des Landmeisters würden andere Ziele stehen, entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr reagierte der Landmeister in Notwehr, um sich und seine Untertanen zu schützen.

/93–94/ Die Gesandten bitten die Reichsstände, den falschen Anschuldigungen gegen den Orden keinen Glauben zu schenken und zu veranlassen, dass der ehemalige Ebf. und dessen Bruder keinen Beistand erhalten und der Landmeister als Mitglied des Reichs gemäß dessen Konstitution geschützt wird. Etwaige Forderungen an den Landmeister können auf dem Rechtsweg vor Ks., Kg. und Reich vorgebracht werden. Bitten daneben um Anmahnung beim Kg. von Polen, den Ebf. nicht zu unterstützen.

Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten des Landmeisters in Livland10.

Beilage: Transsumierung von Briefen Ebf. Wilhelms von Riga

/96/ Transsumierung Bf. Friedrichs von Reval (Wenden, 15. 6. 1556): Erklärt öffentlich, dass ihm Heinrich von Galen, Landmeister des Deutschen Ordens in Livland, einige eigenhd. von Ebf. Wilhelm von Riga verfasste Briefe vorgelegt und gebeten hat, dazu ein Transsumpt auszustellen, das die wörtliche Übereinstimmung bestätigt. Dies geschieht hiermit. Die Briefe lauten folgendermaßen:

/96–100/ A) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen11 : Der Hg. kennt12  die Absichten des Landmarschalls [Munster] aus dessen sowie aus seinen, des Ebfs., Schreiben. Der Landmarschall hat seither zwei seiner wichtigsten Häuser, Dünamünde und Ascheraden, verloren, da die dortigen Befehlshaber sie gegen ihren Eid jenem13  übergeben haben, der sie dafür bezahlt hat. Außerdem trachten diese Befehlshaber dem Landmarschall nach dem Leben. Da seine anderen Häuser nicht befestigt sind, ist er geflüchtet und vor zwei Tagen mit 15 Pferden hier bei ihm, dem Ebf., in Kokenhusen angekommen. Seine übrigen 60 gerüsteten Reiter lagern jenseits der Düna. Der Landmarschall hat seine Lage geschildert und um Schutz gebeten. Obwohl er, der Ebf., dazu allein zu schwach ist und damit dessen Feinde gegen sich aufbringt, hat er aufgrund eines Versprechens entschieden, ihn als Flüchtigen aufzunehmen, ihm aber den regelrechten Schutz zu verweigern. Hat mit dem Landmarschall vereinbart, die Sache vor ihn, den Hg., zu bringen und erwartet dessen Empfehlung sowie jene des Kgs. von Polen für das weitere Vorgehen. Der Landmarschall plant, sich mit seinen Dienern zunächst zum Kg. von Polen und anschließend zum ihm, dem Hg., zu begeben, um Hilfe zu erbitten. Unterrichtet daneben über interne Konflikte im Deutschen Orden in Livland: Während der neue Landmeister Fürstenberg14  hart gegen den Landmarschall vorgehen und ihn inhaftieren wolle, unterstütze die Mehrheit des Ordens Letzteren. Die Uneinigkeit im Orden ist für die eigene Seite von Vorteil. Bittet den Hg. um die Abordnung eines erfahrenen Kriegsmannes, der dringend benötigt wird. Kokenhusen, 10. 5. 1556.

/100 f./ B) Ebf. Wilhelm von Riga an Hg. Albrecht von Preußen15 : Benötigt in der bekannten Sache 10 000 Mann für den ersten Angriff, der bald erfolgen soll. Hg. Albrecht möge in Kurland einfallen und Schiffe nach Reval schicken. Andere Ziele sind Pernau und Wenden. Man muss die derzeitige Uneinigkeit und Verbitterung im Orden ausnutzen und der Sache nachsetzen. Kokenhusen, o. D. 1556.

/100’–101’/ C) Johann Wagner, Sekretär Ebf. Wilhelms von Riga, an Balthasar Gans, oberster Sekretär Hg. Albrechts von Preußen: Die Ordensherren sind untereinander zerstritten, keiner traut dem anderen. Wird das Verhalten des Ordens gegen den Landmarschall, der sich hier in Kokenhusen aufhält, vernommen haben. Der Landmarschall überlegt Mittel und Wege, um mit dem Landmeister zu einem Vertrag zu kommen. [...]. Kokenhusen, 10. 5. 1556.

/101’–102/ D) Ebf. Wilhelm von Riga an Caspar Łącki, Sekretär und Orator Kg. Sigismunds II. August von Polen: Wird den Stand der Dinge ohnehin aus dem Bericht des ebfl. Gesandten Dr. Johann Hoffmann16 , der unlängst beim Kg. weilte, kennen. Die aktuelle Entwicklung in Livland zugunsten Polens geht aus dem gleichzeitigen Schreiben an den Kg. hervor. Um den derzeitigen Vorteil für den Kg. zu nutzen, möge er, Łącki, sowohl beim Kg. wie auch bei Nikolaus Radziwiłł, Fürst zu Olyka und Wojwode zu Wilna, befördern, sich dieser Sache anzunehmen. Seßwegen, 9. 4. 1556.

/102’/ Bestätigung der Transsumierung durch Bf. Friedrich von Reval. /102’ f./ Bestätigt die Echtheit der Kop.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 67 f. [Nr. 10]. Ein Gesandter des Landmeisters [wohl Georg Sieberg] hatte die kgl. RT-Kommissare bereits am 4. 9. gebeten, den Gegenbericht den Reichsständen vorzubringen. Die Kommissare lehnten dies ohne Maßgabe des Kgs. ab und wiesen ihn an den Mainzer Kanzler. Der Gesandte befürchtete allerdings, dieser werde die Annahme des Berichts verweigern, da er über keine RT-Vollmacht des Landmeisters verfügte (Bericht der kgl. Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 5. 9. 1556: HHStA Wien, RK RTA 37, fol. 34–36’, 42 f., hier 35–36. Or.).
2
  Kop. auch am 23. 9. gemäß Aufschr. der Beilagen in HStA München, K. blau 107/3a, unfol.; HStA München, KÄA 3172, fol. 449–457’; StA Marburg, Best. 3 Nr. 1246, fol. 67–74’.
3
 Vgl. Nr. 511.
4
 Beim RT anwesend waren Georg Sieberg zu Wischlingen, Hauskomtur zu Riga, und Sekretär Michael Bruckner (Bruchner). Sie nahmen zwar nicht an den Verhandlungen des FR teil, sind aber in der Subskription des RAb [Nr. 577] als Verordnete des Landmeisters in Livland enthalten. Zur Vertretung des livländischen Ordenszweigs auf dem RT vgl. auch Demel, Rekuperationsbemühungen, 203; Neitmann, Grafschaft, 517.
5
 Vgl. die Supplikation Siebergs für den Landmeister an Ks. Karl V. mit Schilderung der Gegenwehr wie oben und der Bitte um ein Mandat an alle Reichsstände, das Truppenwerbungen für den Ebf. von Riga oder dessen Bruder, den geächteten Hg. in Preußen, verbietet (o. O., o. D.:LHA Schwerin, Acta externa 1021, fol. 22–25’. Kop.). Bescheid der ksl. Kanzlei (Brüssel, 5. 8. 1556): Zusage des Ks., die Parteien zur Einstellung des Konflikts zu ermahnen und den Reichsständen deren Unterstützung zu untersagen (ebd., fol. 26 f. Kop.). Inhaltlich entsprechende Supplikation Siebergs an Kg. Ferdinand I. (o. O., o. D.:LHA Schwerin, Acta externa 1064, fol. 63–64’. Kop. Druck zusammen mit der Antwort des Kgs.: Dogiel V, Nrr. 117 f. S. 197 f.; lat.). Ferdinand forderte daraufhin Anfang August 1556 den Kg. von Polen und den Kf. von Brandenburg auf, nicht gegen den Deutschen Orden in den Konflikt einzugreifen (vgl. Anm.14 bei Nr. 43 und Anm.6 bei Nr. 519). Vgl. zur Gesandtschaft Siebergs: Napiersky, Erzbischof, XXXVII f.;  Bergengrün, Herzog, 73 f.;  Kirchner, Rise, 37. Sieberg und Bruckner hatten auch die Unterstützung von Deutschmeister Wolfgang Schutzbar erbeten (Werbung vom 14. 7. 1556: DOZA Wien, Liv 6/1, fol. 317–320’. Kop.), wurden von diesem aber an den RT verwiesen. Eine eigene Hilfe des Deutschen Ordens band er an die Genehmigung eines Kapiteltags (Mergentheim, 16. 7. 1556: Ebd., fol. 321–325. Kop.). Bei der Fortsetzung der Gespräche mit dem Deutschmeister in Regensburg ab 11. 1. 1557 beharrte Sieberg trotz der inzwischen beschlossenen Vermittlung von Kg. und Reich unter Berufung auf die Rüstungen Polens auf einer Waffenhilfe des Ordens, die man auch für die Rückerwerbung Preußens verwenden könnte. Schutzbar berief sich erneut auf den Kapiteltag, den er für 24. 3. 1557 ausgeschrieben hatte (Verhandlungen am 11. 1., 12. 1., 19. 1., 25. 1.: DOZA Wien, Liv 7, fol. 15–16, 17–25’, 39–41’, 44–52). Er richtete lediglich eine Supplikation an Kg. Ferdinand, in der er um dessen Beistand bat, falls die Vermittlung in Livland scheiterte (ebd., fol. 59–64. Konz., o. D.). Der Kg. beließ es in der Antwort an Schutzbar (11. 2. 1557) beim Hinweis auf die Vermittlungsgesandtschaft (DOZA Wien, Liv 12/1, fol. 141–142’. Besiegeltes Or.).
6
 Johann von der Recke (um 1480–1551), 1549–1551 Landmeister in Livland ( ADB  XXVII, 503 f.).
7
 Jasper von Munster (Münster), Landmarschall des Ordens, unterlag bei der Wahl eines Koadjutors für Landmeister Heinrich von Galen im Frühjahr 1556 dem Gegenkandidaten Wilhelm von Fürstenberg, der als ausgesprochener Gegner Polens galt, während Munster eine engere, gegen Moskau gerichtete Bindung des Ordens an Polen (sowie Dänemark und Schweden) befürwortete. Munster protestierte gegen die angeblich nicht regelkonforme Wahl und machte einen Rechtsanspruch als Landmarschall auf die Nachfolge im Meisteramt geltend. Die Differenzen führten in Verbindung mit Gerüchten, er wolle aus dem Ordensland ein weltliches Fst. unter polnischer Oberhoheit für sich bilden, zur Trennung vom Orden. Munster floh zunächst zu Ebf. Wilhelm von Riga und später nach Polen ( Seraphim, Geschichte, 215 f.; Schirrmacher I, 309 f.; Bergengrün, Herzog, 52–55; Hartmann, Herzog I, Einleitung, XIV. Zahlreiche Akten und Korrespondenzen: Ebd., bes. Nrr. 1813–1826, S. 276–291 passim; Nrr. 1904, 1905 S. 368–370).
8
  Hg. Albrecht von Preußen zielte seit 1552/53 in Geheimverhandlungen mit Kg. Sigismund II. August von Polen darauf ab, den livländischen Ordenszweig zu säkularisieren und gegebenenfalls unter polnischer Lehnsobrigkeit mit Preußen zu vereinen. Der Koadjutorplan diente dem Hg. als Mittel zur Verschärfung der Situation in Livland, indem mit dem Bruch des Wolmar-Rezesses (1546) der Widerstand der dortigen Stände ausgelöst und auswärtiger Beistand notwendig würde, der eine engere Bindung an Polen zur Folge haben sollte. 1555 war Hg. Albrecht die treibende Kraft im Koadjutorplan: Gesandtschaften zu Hg. Johann Albrecht von Mecklenburg, um dessen Verhandlungen mit Dänemark und Polen anzustoßen, sowie zu den Kgg. von Dänemark und Polen, um deren Rückhalt für die Koadjutur Hg. Christophs von Mecklenburg und die faktische Unterstützung gegen den erwarteten Widerstand des Deutschen Ordens zu sichern. Nach der Gefangennahme Ebf. Wilhelms sah Hg. Albrecht seine Pläne vor der Realisierung, falls Polen direkt in den Konflikt eingreifen würde. Obwohl Kg. Sigismund II. August dies unterließ, lehnte sich der Hg. künftig in den Vermittlungsverhandlungen eng an den Kg. als Lehnsherrn an, indem er ohne dessen Genehmigung keine Vereinbarungen ratifizierte. Vgl. zur Politik des Hg.: Rasmussen, Krise, 28–32, 37 f., 59–62, 77 (betont die führende Rolle Preußens im Koadjutorplan gegen Gundermann, Grundzüge, 42–44, die das Projekt als mecklenburgischen Vorstoß betrachtet. Vgl. abwägend auch Hartmann, Quellen, 276 f.; zur Haltung Preußens: 282 f.); ähnlich Tiberg, Vorgeschichte, 86, 89. Gute Zusammenfassung der Geheimkonzeption Hg. Albrechts im Zusammenwirken mit Polen:  Dolezel, Lehnsverhältnis, 87–90. Darstellung der Politik des Hg. anhand der Korrespondenz mit dem Gesandten nach Polen, Asverus von Brandt (vgl. diese bei Bezzenberger/Sprengel, Berichte IV/V, Nrr. 192–306 S. 481–707 passim): Thiele, Gesandtschaftswesen, 116–118. Zu den preußischen Rüstungen in der Fehde vgl. Schiemann, Rußland, 288 f. Umfassende Dokumentation der Aktivitäten Hg. Albrechts: Hartmann, Herzog I, bes. (seit Frühjahr 1555) ab Nr. 1670 S. 143 ff. passim.
9
 Zum Kriegsverlauf vgl. Anm.16 bei Nr. 513. Koadjutor Christoph begab sich während der Belagerung Kokenhusens ab 28. 6. 1556 einer Aufforderung von Ordenskoadjutor Fürstenberg folgend freiwillig in dessen Lager. Anschließend wurde er in Wenden von Landmeister Heinrich von Galen ehrenvoll empfangen und von dort nach Schloss Treiden verbracht, wo er sich frei bewegen konnte und auch Einkünfte erhielt. Die Ausreise nach Mecklenburg wurde ihm jedoch verweigert ( Seraphim, Geschichte, 217 f.; Bergengrün, Herzog, 66–69).
10
 Vgl. zu vorliegender Eingabe eine (undatierte) Erwiderung durch Ebf. Wilhelm von Riga, in der er alle Vorwürfe bestritt. Vielmehr habe er auf einen Angriff des Ordens reagieren müssen und deshalb Kontakt zum Hg. von Preußen aufgenommen. Er beklagte seine Gefangennahme, die Haftbedingungen und die Aberkennung seines ebfl. und des f. Titels durch den Orden (GStA PK Berlin, XX. HA, HBA A3 Nr. 171, unfol., Konz. Regest: Hartmann, Herzog I, Nr. 1963 S. 427–430. Druck: Dogiel V, Nr. 119 S. 198–203; lat.). Ebf. Wilhelm war die Eingabe der Ordensgesandten an den RT von Hg. Albrecht von Preußen zugestellt worden. Dieser hatte sie von Mgf. Albrecht Alkibiades von Brandenburg-Kulmbach mit der Bitte um einen Gegenbericht erhalten, den der Mgf. an den RT weiterleiten wollte (Schreiben des Mgf. an den Hg.; Wildbad, 5. 10. 1556: GStA PK Berlin, XX. HA, HBA A3 Nr. 171, unfol. Or.).
11
 Beilage A wörtlich (niederdeutsch) bei Renner, Historien, 10 f.
12
 In allen Kopp. folgt an dieser Stelle ein verschlüsselter Text, der anschließend innerhalb der Kop. entschlüsselt wird. Vgl. den Schriftschlüssel im Zusammenhang mit den Briefen bei Bunge, Chronicon, 118.
13
 In der Kop. in DOZA Wien, Preu 393/2, fol. 276–282, hier 276’, dazu am Rand der Hinweis, damit sei der Landmeister in Livland gemeint.
14
 Wilhelm von Fürstenberg (um 1500–1568) wurde 1556 zum Koadjutor Landmeister Heinrichs von Galen ernannt. Nachfolge als Landmeister in Livland erst im Juni 1557 nach dem Tod Galens ( NDB  V, 698).
15
 Vgl. zu Inhalt und Bedeutung dieses und der anderen abgefangenen Schreiben: Rasmussen, Krise, 36; Kirchner, Rise, 203 f.; Seraphim, Geschichte, 216 f. Beilage B wörtlich (niederdeutsch) bei Renner, Historien, 9 f. Nachweis und Kurzregest: Schirren, Verzeichniss, Nr. 489 S. 38. Kf. Joachim von Brandenburg forderte zu den abgefangenen Schreiben eine Erklärung Hg. Albrechts von Preußen (Schönebeck, 9. 10. 1556: Hartmann, Herzog I, Nr. 1930 S. 390).
16
 Hoffmann, Kanzler Hg. Johann Albrechts von Mecklenburg, hier als Gesandter Ebf. Wilhelms von Riga fungierend, war im Herbst 1555 zusammen mit Hg. Christoph nach Livland gekommen ( Hartmann, Herzog I, Einleitung, XII; Schirrmacher I, 296; Bergengrün, Herzog, 37). Zur Gesandtschaft nach Polen: Hartmann, Herzog I, Nrr. 1806, 1813 S. 269–271, 274 f.