Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Außerordentliche Visitation im Vollzug des RAb 1555. Entbindung des Personals vom Eid an das RKG während der Visitation. Beschleunigung des Geschäftsgangs. Überlastung des RKG. Befristete Anstellung außerordentlicher Assessoren. Klärung der Gravamina des RKG auf dem RT. Besoldungserhöhung für Assessoren. Translozierung des RKG. Erhöhung der Appellationssumme. Zusatz zum Eid des Personals. Memoriale des RT 1555 und Stellungnahme des RKG. Ergänzung der Vorgaben für Landfriedensprozesse. Strafe bei Widerrufung einer Revision. Finanzierung des RKG. Gravamina gegen das RKG. Supplikationen und Abrechnungen. Regelmäßige Rechnungsberichte der Legstätten.

Datum: Speyer, 21. 5. 1556. Beim RT im RR verlesen am 16. 2. 15571 als Grundlage der folgenden Beratungen zur Reichsjustiz [4. HA]2. Von den Reichsständen kopiert am 17. 2.

HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. (Or. mit Spuren von 9 aufgedr. Siegeln, die fehlen. Dorsv.: Relation des camergerichts visitation halben, anno 56 geschehen. Vermerk: [präs.] 11. Junii 1556. Bruxelles.) = [Textvorlage]. HHStA Wien, MEA RKG 8 Fasz. 3, unfol. (Konz. Überschr.: Concept der relation, wie dieselbig der ksl. Mt. vonn wegen in anno 56 gehaltner visitation uberschickt wordenn. Anno 1556.) = [B]. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 276–288’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 17. Februarii anno 57.) = [C]. HASt Köln, K+R 122, fol. 294–309 (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 18 Nr. 35 Fasz. 2, unfol. (spätere Kop.). HStA Weimar, Reg. E Nr. 233, fol. 13–27’ (Kop.). Druck: Harpprecht  VI, 414–428; Goldast, Collectio II, 361–365 (lat.).

An den Ks.: Die Vornahme der Visitation 1556 erfolgte gemäß RKGO 15553  zum 1. 5. 1556, wobei der ordentlichen Kommission im Vollzug des RAb 1555 weitere außerordentliche Mitglieder zugeordnet wurden4 .

[1] Der Salzburger Visitationsrat Dr. Melchior Heinzel wurde von der Kommission ausgeschlossen, da er noch nicht vom Eid an das RKG gelöst war.

[2] Der ordnungsgemäß zur persönlichen Teilnahme verpflichtete Ebf. von Bremen erschien nicht, sondern bat den Kf. von Mainz, einen in der Nähe ansässigen F. an seiner Stelle zu berufen. Kf. Daniel konnte dem nicht nachkommen, da die RKGO dies nicht vorsieht. Deshalb Vornahme der Visitation5  ohne Beteiligung des Ebf.

[3] Entbindung des RKG-Personals vom Eid an das RKG während der Durchführung der Visitation: Kammerrichter und Beisitzer stimmten dem trotz anfänglicher Einwände laut ihrer schriftlichen Erklärung6  zu, submittierten sich damit der Visitation und leisteten einen neuen, verbesserten Eid für die Zeit der Visitation: Submittierung ungeachtet des Eides, den sie gegenüber dem RKG geleistet haben.

[4] Vom RKG der Visitationskommission übergebene ‚Mängel‘ bezüglich der RKGO , vorrangig zum Prozessverfahren und zum Personal, mit dem zugehörigen Gutachten7 : Die Kommission beriet die Eingabe im Zusammenhang mit den Defiziten, die sich bei der Examination des RKG-Personals zeigten, hielt ihre daran orientierte Stellungnahme für die Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens im Visitationsabschied8  fest und übergab diesen dem RKG zur verpflichtenden Umsetzung.

[5] Die RKGO verweist das RKG in Zweifelsfällen, welche die Ordnung nicht regelt, darauf, sich nach ‚gemeinen Rechten‘ zu verhalten9 . Die Visitationskommission bestätigte dies und wies das RKG an, sich gegebenenfalls an den Kf. von Mainz, den Ks. und die Reichsstände zu wenden und um deren Deklaration zu bitten.

[6] Keine Einwände der Visitationskommission gegen die Qualifikation des RKG-Personals.

[7] Die Kommission hat keine Einwände gegen den vom Ks. neu eingesetzten RKG-Richter10  und erwartet, dass er sein Amt mit zunehmender Erfahrung ordnungsgemäß ausübt. Sie geht aber davon aus, dass er aufgrund seines Standes nicht lange am RKG bleiben wird, und empfiehlt deshalb die baldige Neubesetzung mit einem angesehenen, erfahrenen und geeigneten Kandidaten, der das Amt längerfristig versehen und den das RKG-Personal gebührend anerkennen wird.

[8] Daneben wird dem Ks. angeraten, einen Ersatz für den ausscheidenden [Präsidenten] Frh. [Johann Jakob] von Königsegg11  zu verordnen.

[9] Derzeit sind am RKG ca. 5000 eigenständige Verfahren rechtshängig. Für deren Erledigung reicht die Zahl der gemäß RKGO vorgesehenen Assessoren12  nicht aus, selbst wenn alle Stellen besetzt wären, was jedoch nicht der Fall ist. Vielmehr waren und sind viele Assessorenstellen vakant. Bemühungen des RKG-Richters und der Assessoren, die längere Zeit vakanten Stellen laut Vorgabe der RKGO „ex officio“ zu besetzen13 , blieben erfolglos. Die erhebliche Fluktuation bei den Assessorenstellen bedingt lange Verfahrensverzögerungen, da viele Fälle unerledigt von einem Assessoren an den nächsten, teils einen dritten weitergereicht werden. Dazu beinhaltet der Visitationsabschied Vorgaben, die dies unterbinden sollen14 . Dennoch ist für die Erledigung der zahlreichen anhängigen Verfahren die Anstellung von acht außerordentlichen Assessoren für etwa sechs Jahre dringend anzuraten, damit drei Definitivräte eingerichtet werden können. Außerdem sollte der derzeitige RT veranlassen, dass freie Assessorenstellen künftig von den abordnenden Reichsständen und –kreisen zügiger als bisher besetzt und dafür qualifizierte Personen geschickt werden, die im Gegensatz zur derzeitigen Praxis nicht kurzfristig wieder abberufen, sondern länger, zumindest sechs Jahre, am RKG belassen werden. Bleiben dennoch Stellen vakant, sollen die Visitationskommissionen ermächtigt werden, Assessoren zu berufen. Daneben sollte der RT über eine Änderung der RKGO 15  dahingehend beraten, dass die weltlichen Kff. nicht nur ritterbürtige, sondern auch bürgerliche graduierte Rechtsgelehrte als Assessoren präsentieren dürfen.

[10] Das geringe Ansehen des RKG, die schlechte Luft in Speyer16  und die geringe Besoldung verleiden zum einen vielen Assessoren eine längerfristige Tätigkeit, zum anderen schrecken sie geeignete Personen von der Annahme einer Assessorenstelle ab, wie dies die von Kammerrichter und Beisitzern übergebenen Gravamina zeigen17 . Die Visitationskommission empfiehlt die Beratung dieser Gravamina auf dem RT und befürwortet die geforderte Erhöhung der Besoldung sowie die erweiterte Kostenerstattung, um die Assessoren länger an das RKG zu binden.

[11] Aus dem gleichen Grund befürworten sie die von den Assessoren angeregte Translokation des RKG von Speyer an einen anderen Ort, vorzugsweise nach Worms. Auch dazu sollte der RT beraten.

[12] Die Überlastung des RKG mit einer Vielzahl unerledigter Verfahren rührt auch daher, dass viele Parteien veranlasst werden, aufgrund des geringen Mindeststreitwerts von 50 fl. in der RKGO 18  unnötige Appellationen einzubringen. Diese geringfügigen Appellationen behindern die Erledigung wichtiger Fälle auch hoher Stände. Deshalb regt die Visitationskommission an, auf dem RT eine Appellationssumme von zumindest 300 fl. festzulegen19  und zu veranlassen, dass die Hof- und Untergerichte der Reichsstände mit qualifiziertem Personal besetzt werden, um die Erledigung von Verfahren mit einem Streitwert unter 300 fl. an diesen Gerichten ohne Appellation an das RKG zu gewährleisten.

[13] Der Eid des RKG-Personals enthält über die Fassung in der RKGO 20  hinaus einen Zusatz, der es anweist, eigene Verstöße gegen die Reichsjustiz zu unterlassen und alle Zuwiderhandlungen von anderer Seite zu ahnden. Die Kommission empfiehlt die Aufnahme dieses Zusatzes in die RKGO.

[14] Die Visitationskommission übergab gemäß RAb 1555 das Memoriale des RT 155521  dem RKG und nahm dazu die Stellungnahme von RKG-Richter und Assessoren entgegen22 . Sie schickt die Stellungnahme dem Ks. und empfiehlt die Vorlage beim RT.

[15] Landfriedenssachen am RKG: Ein Prozess wegen Beschädigung und Entsetzung soll nach dem Tod des Beklagten gemäß RKGO auch auf dessen Erben übergehen23 . Die Visitationskommission regt den Zusatz an, dass dies ebenso für Klagen in Landfriedenssachen auf Geldstrafen gilt. Auch dazu möge der RT entscheiden.

[16] Revision und Syndikatsklage sind in der RKGO geregelt24 . Für diese Visitation waren zwei Revisionen ausgeschrieben, die kurz vor ihrer Durchführung von den Parteien widerrufen wurden. Wegen der dem RKG bereits entstandenen Unkosten für die Vorbereitung belegte die Visitationskommission beide Parteien mit einer Geldstrafe von 400 fl. Sie empfiehlt, grundsätzlich eine Geldstrafe für kurzfristig widerrufene Revisionen in der RKGO festzulegen, um die Reputation des RKG zu wahren25.

[17] Daneben sollte der RT darüber beraten, wie die Finanzierung des RKG künftig möglichst ohne Belastung der Reichsstände zu gewährleisten ist.

[18] Das RKG wurde im Streit des Johann Holte gegen Hg. Wilhelm von Jülich durch ein kgl. Reskript an die Visitationskommission verwiesen. Da deren Mitglieder dafür nicht bevollmächtigt waren, wiesen sie das RKG ihrerseits an den nächsten RT 26.

[19] Der Visitation wurden von Reichsständen und Privatpersonen Gravamina bezüglich des RKG zugestellt27 , die weder vom RKG noch von der Visitationskommission in der Kürze der Zeit erledigt werden konnten. Deshalb wurden sie dem RKG mit dem Auftrag übergeben, sie zusammen mit seiner Stellungnahme28  der Mainzer Kanzlei zu schicken, damit der Kf. von Mainz sie dem künftigen RT in Regensburg zur Klärung vorbringt.

[20] Die Supplikationen des Frh. Johann Jakob von Königsegg um eine Gratifikation sowie der berittenen RKG-Boten um Besoldungserhöhung wurden an den RT verwiesen29.

[21] Die Rechnungslegung des Reichsfiskals für den Zeitraum 1. 5. 1551 bis 8. 5. 1556 wird dem Ks. als Anlage überschickt30.

[22] Ausstände ehemaliger Pfennigmeister, Bezahlung rückständigen Soldes. Laut Rechnungslegung des RKG-Pfennigmeisters für den Zeitraum 1551 bis 1. 5. 1556 sind derzeit 12 269 fl. im Vorrat.

[23] Laut beiliegenden Abrechnungen31  schuldet die Witwe des verstorbenen Pfennigmeisters Leonhard Meyer-Ulrich dem RKG noch 1087 fl. 48 kr., die dieser von Reichsständen eingenommen, aber nicht an das Gericht weitergereicht hat. Deshalb wurde dem Fiskal befohlen, gegen die Witwe zu prozessieren 32.

[24] Die Bitte des RKG-Pfennigmeisters33  um eine Gratifikation wurde gebilligt: Zahlung von 60 fl.

[25] Die Legstätten Nürnberg, Augsburg und Frankfurt überschicken die Geldeingänge dem RKG-Pfennigmeister verzögert und weisen bei Zahlungseingängen nicht exakt aus, wer wie viel Geld für welches Ziel erlegt hat. Dies bedingt irrtümliche fiskalische Prozesse, die nachträglich wieder eingestellt werden müssen. Deshalb Empfehlung der Visitationskommission, dass der künftige RT monatliche Rechnungsberichte der Legstätten mit genauen Angaben zu den Einzahlungen an den Fiskal veranlasst. Daneben behalten die Legstätten als Entschädigung für die Einnahme und Verwaltung des Kammerzielers beträchtliche Summen für sich ein (zuletzt Nürnberg 250 fl.). Empfehlung, dass der RT auch hierzu eine verbindliche Regelung trifft. Außerdem rät die Visitationskommission, sich künftig auf zwei Legstätten, nämlich Frankfurt und Speyer, zu beschränken.

Donnerstag nach Sonntag Exaudi [21. 5.] 1556. Unterzeichnet von den ksl. Kommissaren und den Visitatoren der Reichsstände.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 760 [Nr. 88].
2
 Im Gegensatz zur vorliegenden „Relation“ spielte der Visitationsabschied vom 18. 5. 1556 für die Beratungen des RT zur Reichsjustiz keine Rolle, sieht man von einer Bezugnahme in der Resolution des SR [Nr. 497] ab. Der Abschied beinhaltet in erster Linie zahlreiche Detailvorgaben zunächst für die Assessoren und für das untergeordnete RKG-Personal, die auf eine Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens abzielten. Da diese Einzelausführungen wie der Abschied insgesamt für die RT-Verhandlungen nicht relevant sind, wird auf eine Dokumentation verzichtet, wenngleich er beim RT verlesen und von den Reichsständen am 19. 2. 1557 kopiert wurde. Dies gilt ebenso für einige weitere Aktenstücke aus der Visitation, die beim RT zusammen mit der Relation vorgelegt und kopiert wurden, aber vorrangig aufgrund der Prorogation des gesamten Justizpunkts nicht weiter zur Sprache kamen. Sie werden wie der Abschied an entsprechender Stelle nachgewiesen, jedoch nicht als eigene Stücke dokumentiert. Nachweise des Abschieds aus Visitations- und RTA (Auswahl): HHStA Wien, AUR 1556 III. 18 (Or. auf Pergament mit 12 Siegeln). HHStA Wien, MEA RKG 4 Fasz. 2, fol. 130–144’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 290–302’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 19. Februarii 1557.). StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 306–321’ (Kop. Aufschr.: Lectum denn 19. Februarii anno 57.). HStA Stuttgart, A 41 Bü. 77, unfol. HASt Köln, K+R 122, fol. 280–291’. HStA Weimar, Reg. E Nr. 233, fol. 2–12’. Kopp. Druck:  Abschiede, 10–18; Ludolff, CJC, 199–204; Lünig, Reichsarchiv, Partis generalis continuatio 2, 346–352.
3
  RKGO, 1. Teil, Tit. L, § 1 ( Laufs, RKGO, 146 f.).
4
 Der ordentlichen Visitationskommission wurden ‚außerordentlich‘ zugeordnet: Räte aller Kff., der Ebf. von Salzburg, der Hg. von Württemberg, der Abt von Kornelimünster für die Prälaten, Gf. Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg für die Gff., die Stadt Ulm (RAb 1555, § 110:  Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3138). Laut Visitationsabschied (wie Anm. 2) waren als ordentliche und außerordentliche Visitatoren anwesend: Als ksl. Kommissare Abt Gerwig Blarer von Weingarten und Ochsenhausen sowie Gf. Wilhelm Werner von Zimmern. Albrecht von Fischborn für Kurmainz; Dr. Bartholomäus Latomus für Kurtrier; Kf. Ottheinrich von der Pfalz persönlich; Dr. Felix Hornung, Präsident zu Luxemburg, für Kg. Philipp II. von Spanien als Hg. zu Burgund; Hg. Christoph von Württemberg persönlich; Abt Gerwig Blarer von Weingarten auch für die Prälaten, Dr. Jakob Omphalius für die Abtei Kornelimünster, Dr. Friedrich Reifstock für die [Wetterauer] Gff., Dr. Gerlach Radermacher für die Stadt Aachen, Pallas Seibold, Amtmann zu Ulm, für die Stadt Ulm. Für Kurmainz waren neben dem Hauptverordneten anwesend: Peter Echter von Mespelbrunn, Dr. Tilmann Dichtelbach; Dr. Jakob Reuter; Sekretär Hieronymus Plest (Liste in HHStA Wien, MEA RKG 6 Fasz. 2, unfol.). Teilnehmer auch bei Häberlin III, 81–83; Harpprecht VI, 97–99. Zur Zuordnung außerordentlicher Visitatoren: Mencke, Visitationen, 92 f. (dort als „gemischte Visitation“ bezeichnet).
5
 Vgl. zur Durchführung das Kurmainzer Protokoll (4. 5.–20. 5. 1556): HHStA Wien, MEA RKG 8 Fasz. 3, unfol. (Votenprotokoll, Rap.). Separates Protokoll für die Befragung des Personals (8. 5.– 18. 5. 1556): Ebd., unfol. Vgl. zur Visitation 1556: Häberlin III, 81–98; Harpprecht VI, 96–110; Beilagen Nr. 148–153 S. 393–428; Ompteda, Geschichte, 65–67; Mencke, Visitationen, 92–97.
6
 Eingabe des RKG an die Visitationskommission vom 7. 5. 1556 wegen „Relaxation“ der alten und Auflegung neuer Eide (beim RT kopiert am 12. 3. 1557): HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. Kop. (präs. Brüssel als Beilage zum Bericht an den Ks. am 11. 6. 1556). HHStA Wien, MEA RKG 8 Fasz. 3, unfol. Kop. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 310–311. Kop. bei den RTA (Aufschr.: Lectum Ratisponae, 12. Martii anno 57.). StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 329–331’. HStA Weimar, Reg. E Nr. 233, fol. 36–38’. StA Marburg, Best. 3 Nr. 1241, fol. 19–20’. Kopp. Druck: Harpprecht VI, 394–396.
7
 Die ‚Mängel‘ und das zugehörige Gutachten wurden dem Bericht an den Ks. nicht beigegeben und auch beim RT nicht verlesen.
8
 Bezugnahme auf den Hauptteil des Visitationsabschieds (wie Anm. 2; hier als Beilage A zum Bericht an den Ks. angesprochen), betreffend die Detailvorgaben zur Verfahrensbeschleunigung. Knappes Referat dieser Punkte: Dick, Entwicklung, 61, 79; Mencke, Visitationen, 94 f.
9
  RKGO, 3. Teil, Tit. LIV, § 1 ( Laufs, RKGO, 279).
10
 = Bf. Johann IV. von Hoya zu Osnabrück. Seine Berufung im April 1556 ging auf eine Kandidatenliste zurück, die Kg. Ferdinand nach gescheiterten Verhandlungen mit Hg. Ernst von Bayern (1550–1560; vgl.  NDB  IV, 619) wegen der Annahme der Richterstelle Ks. Karl V. übermittelt hatte. Der Ks. (Antwort an den Kg.; Brüssel, 11. 6. 1555) bevorzugte daraus an erster Stelle Bf. Rudolf von Speyer. Nur falls dieser ablehnte, sollte Ferdinand Bf. Johann von Osnabrück ersuchen, der zwar noch jung, jedoch furtrefflich gelert, aines gueten verstandts, ehrlichen, gueten wandels unnd unserer wahren christlichen alten catholischen religion anhengig sei. Weitere Kandidaten in der Abfolge waren Gf. Haug von Montfort und Erbtruchsess Wilhelm d. J. von Waldburg (HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 379a, unfol. Or. Vgl. Duchhardt, Kampf, 205, Anm. 16). Zur Berufung und zum baldigen Rücktritt des Bf. als Richter vgl. auch Anm.3 bei Nr. 446.
11
 Resignation als Präsident am 3. 12. 1555 (so Harpprecht VI, 94). Vgl. die Supplikation an den RT [Nr. 545].
12
 Vorgesehen waren 24 Beisitzer: RKGO, 1. Teil, Tit. I, §§ 1–4 ( Laufs, RKGO, 73 f.). Zur hohen Anzahl unerledigter Fälle im Jahr 1556 und zur Anstellung außerordentlicher Assessoren vgl. auch Smend, Reichskammergericht, 186.
13
  RKGO, 1. Teil, Tit. IV, § 5 ( Laufs, RKGO, 78 f.).
14
 Vorgabe im Abschied (wie Anm. 2): Assessoren, die ihren Dienst quittieren wollen, haben anzuzeigen, welche Fälle sie bearbeiten. Sie sind verpflichtet, möglichst viele davon vor ihrem Ausscheiden innerhalb von 6 Monaten zu referieren, wobei sie bevorzugt vor anderen Beisitzern zum Referat zuzulassen sind. Keine Übergabe neuer Fälle an ausscheidende Assessoren und keine Belastung mit anderweitigen Aufgaben. Daneben wurde festgelegt, dass das gesamte RKG-Personal das Gericht jährlich inklusive Ferien nicht länger als 6 Wochen verlassen durfte. Längere Absenzen waren nur in begründeten Fällen mit Zustimmung des Richters und zweier Assessoren möglich. Die Besoldung wurde für die 6 Wochen überschreitende Zeit entsprechend gekürzt.
15
  RKGO, 1. Teil, Tit. I, § 3 ( Laufs, RKGO, 73 f.). Zur Problematik vgl. Jahns, Personalverfassung, 73–75.
16
 Gemeint ist die 1555 in Speyer ausgebrochene Pest, derentwegen das RKG vorübergehend nach Esslingen verlegt wurde ( Harpprecht VI, 94–96). Vgl. dazu, zur Normierung von Speyer als dauerhaftem Sitz und zur Debatte 1556/57 (Visitation und Reichsjustiztag) um dessen Beibehaltung: Hausmann, Städte, 22–25.
17
 Die Gravamina lagen bereits dem RT 1555 vor, wurden dort aber nicht erledigt und deshalb der Visitationskommission am 11. 5. 1556 erneut präsentiert (beim RT kopiert am 11. 3. 1557). Diese fügte sie ihrem Bericht an den Ks. als Beilage B an. Nachweis: HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. Kop. (präs. Brüssel, 11. 6. 1556). HHStA Wien, MEA RKG 8 Fasz. 3, unfol. Kop. (der Visitationskommission übergeben am 11. 5. 1556). HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 312–316’. Kop. (Aufschr.: Lectum Ratisponae, 11. Martii 1557.). StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 333–340. HStA Weimar, Reg. E Nr. 233, fol. 28–35. StA Marburg, Best. 3 Nr. 1241, fol. 21–26’. Kopp. Auszug bei Harpprecht VI, 412 f.
18
  RKGO, 2. Teil, Tit. XXVIII, § 4 ( Laufs, RKGO, 205 f.).
19
 Zur (späteren) Erhöhung der Appellationssumme von 50 fl. (seit 1521) auf zunächst 150 fl. im RAb 1570, sodann auf 300 fl. (1600) und 600 fl. (1654):  Dick, Entwicklung, 69, 266, Anm. 590; Diestelkamp, Krise, 490. Festlegung im RAb 1570, § 66: Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 567 S. 1227.
20
  RKGO, 1. Teil, Tit. LVII ( Laufs, RKGO, 151).
21
  RAb 1555, §§ 110 f.: Mehrere Artikel der RKGO kann man ohne vorherigen Bericht des RKG nicht beraten. Deshalb werden sie in einem Memorialzettel zusammengefasst. Die Visitationskommission 1556 soll dazu den Bericht des RKG entgegennehmen ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3138). Vgl. das Memoriale vom 30. 8. 1555 im Druck: Ebd., Nr. 264 S. 2505–2510 (auch bei Ludolff, CJC, 196–198). Vgl. zum Inhalt: Dick, Entwicklung, 56 f.;  Laufs, RKGO, 26–29. Das Memoriale wurde beim RT 1556/57 im Gegensatz zur Stellungnahme des RKG (Anm. 22) nicht vorgelegt.
22
 Stellungnahme des RKG zum Memoriale, der Visitationskommission übergeben am 13. 5. 1556 (beim RT kopiert am 20. 2. 1557). Nachweis: HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. 2 Kopp. (unvollständige Kop.; präs. Brüssel, 11. 6. 1556). HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 304–309. Kop. (Aufschr.: Lectum Ratisponae, 20. Februarii anno 1557.). HStA München, K. blau 100/5 Fasz. 4, fol. 89–93’. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 322–327’. StA Marburg, Best. 3 Nr. 1241, fol. 65–68’. HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 57 Aug. Fol., fol. 489–493’. Kopp. Druck: Harpprecht VI, 396–401.
23
  RKGO, 2. Teil, Tit. IX, § 6 ( Laufs, RKGO, 185 f.).
24
  RKGO, 3. Teil, Tit. LIII, §§ 1–10 ( Laufs, RKGO, 275–279). Zum Revisionsverfahren vgl. Dick, Entwicklung, 215–218; Mencke, Visitationen, 84–92.
25
 Vgl. zu dieser Reaktion der Visitation und zur folgenden Klärung der Rücknahmemöglichkeit von Revisionen im Abschied des Deputationstags (Reichsjustiztag) 1557: Mencke, Visitationen, 95.
26
 Vgl. die Supplikation beim RT, beruhend auf der Verweisung durch die Visitationskommission: Nr. 542.
27
 Es handelt sich um eine umfangreiche Zusammenstellung von Gravamina einiger, im Einzelnen nicht benannter Reichsstände gegen die RKGO. Sie wurden beim RT 1556/57 nicht vorgelegt. Nachweis: HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. (Kop. aus den Akten der Visitation 1557). HStA München, K. blau 100/5 Fasz. 4, fol. 155–180 (Kop. aus den Akten des Reichsjustiztags 1557). Druck: Harpprecht VI, 489–525. Zur unterbliebenen Erörterung bei der Visitation 1556 vgl. ebd., 106 f.
28
 Stellungnahme von RKG-Richter und Assessoren zu allen Einzelpunkten der Gravamina. Sie wurde ebenso wie die Gravamina beim RT nicht vorgelegt. Nachweis: HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. (Kop. aus der Visitation 1557). HStA München, K. blau 100/5 Fasz. 4, fol. 192–231’ (Kop. aus den Akten des Reichsjustiztags 1557). Druck: Harpprecht VI, 525–560.
29
 Beide Supplikationen als Beilagen zum Bericht an den Ks.: HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. Kopp. (jeweils präs. Brüssel, 11. 6. 1556). Vgl. die Supplikationen an den RT: Nr. 545, Nr. 569.
30
 Abrechnung als Beilage zum Bericht an den Ks.: Ebd., unfol. Kop. (präs. Brüssel, 11. 6. 1556).
31
 Nachweis: HHSTA Wien, MEA RKG 8 Fasz. 3, unfol. Kop. Dorsv.: Antecessoris des alten pfennigmaisters widtwen außstandt belangend. HHStA Wien, RK RKG-Visitationsakten 320, unfol. Kop. (präs. Brüssel, 11. 6.).
32
 Vgl. die Gegensupplikation beim RT: Nr. 547. Zum Vorgang 1556 vgl. Rautenberg, Fiskal, 87–89.
33
 Matthias Huber, Pfennigmeister am RKG.