Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Späterer Protokollauszug1 für die Verlesung des RAb.

Verlesung des RAb. Schlussrede des Kgs.

/42/ (Vormittag, 7 Uhra ). Zusammenkunft aller anwesenden Reichsstände vor dem Kg.

/42 f./ Vorrede des Kgs., Verlesung des RAb, persönliche Ansprache des Kgs. [Entsprechend Protokoll des Ausschusses zur Prüfung des RAb, 865 f.2 , b]

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 39, fol. 42 f. Auszug, angefertigt wohl im 17. Jahrhundert. Überschr.: Extractus prothocolli den 16. Martii 1557. Es handelt sich um eine wörtliche Abschrift des Mainzer Protokolls für den 16. 3. (Kurmainz B, pag. 865–866).
a
 7 Uhr] Württemberg (unfol.) abweichend [und falsch]: 8 Uhr. Hessen (fol. 160): Verlesung des RAb zwischen 7 und 8 Uhr.
2
 Nr. 352.
b
 865 f.] Württemberg (unfol.) zusätzlich: Anschließend ist der Kg. um 12 Uhr aus Regensburg abgereist. Nachmittags Abschrift des RAb. Hessen (fol. 160’) zusätzlich: (Nachmittag) Fürstenrat. Verlesung eines ins Deutsche übersetzten Schreibens des Kgs. von Frankreich an den Bf. von Metz [vgl. dagegen Kurmainz, pag. 849 f. (Nr. 107): Schreiben an den Kf. von Mainz] aus dem Jahr 1556 (Blois) im Zusammenhang mit der fraglichen Restitution der Städte und Hstt. Metz, Toul und Verdun. Das Schreiben liegt nur in Kop. vor, da der Bote vorgab, er habe das Or. verloren. Beschluss gemäß Votum Österreich, Würzburg, Straßburg und anderer: Übergabe an die Mainzer Kanzlei, die es beim nächsten RT vorlegen soll. Benennung der Kriegsräte im Zusammenhang mit dem 2. HA (Türkenhilfe): Die Hgg. von Sachsen, die einen Kriegsrat stellen, haben zuvor eynen genant [vgl. FR am 25. 2.: Würzburg, fol. 229 (Nr. 199)], der ist dem konig nit annemlich gewesen. Werden deshalb eine andere Person zum Kg. abordnen. Besoldung der Pfennigmeister: Soll im Ausschuss [für die Formulierung der Instruktion] festgesetzt werden. [Vgl. dagegen die Festlegung der Besoldung bereits am 15. 3. gemäß Württemberg, unfol. (Nr. 212).]