Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Wien HHStA, RK RTA 7, unfol. (Kop.); DV: Beatus Widman. Sol an gemeine stend gebracht werden; AV v. a. Hd.: Dieweil Dr. Beatus Weidman umb entrichtung der hinderstellign cammergerichtsbesoldung, daran er etwan beisitzer gewesen, angesucht, het der ausschus eben das bedencken, wie er uf supplication des wolgebornen Gf. Wilhelms zu Eberstein und Johann von Dockheim gehabt.

Am Ende seiner Dienstzeit als Beisitzer am ksl. Kammergericht (1515–1519) standen von seiner Besoldung noch 585 fl. in Gold und 20 Albus aus. Dies ist auch in der Rechnung festgehalten, die Gf. Bernhard von Eberstein als Stellvertreter des Kammerrichters Gf. Sigmund von Hag zusammen mit Widmann und den anderen Assessoren am 1. Februar 1519 erstellte. Hat auf dem Wormser Reichstag 1521 vergeblich um Bezahlung dieses Ausstands angehalten. Hat auch mit seinem Antrag, den er 1523 an das Reichsregiment richtete, nur erreichen können, dass dieses eine Kommission, bestehend aus dem Regimentsrat Wolfgang von Thurn und den Kammergerichtsassessoren Dr. Dominicus Tetmann genannt Friesen und Dr. Friedrich Kreutner, zur Prüfung des Sachverhalts einsetzte. Diese Kommission stellte fest, dass sich die noch rückständige Besoldung Widmanns auf 585 fl. und 20 Albus belaufe, und fertigte darüber eine Urkunde aus. Seine weiteren Supplikationen an das Reichsregiment bewirkten lediglich, dass dieses dem Kammergericht Anweisung gab, ihm über die genannte Summe einen Schuldbrief auszustellen. Im Übrigen vertröstete ihn das Regiment auf die künftigen Reichstage, auf denen über die noch rückständigen Assessorengehälter verhandelt werden solle. Auf fast allen Reichstagen haben er und die übrigen alten Assessoren vergeblich um Begleichung ihrer Forderungen angehalten. Auf dem Speyrer Reichstag 1529 wurde dann beschlossen, dass die noch ausstehenden Kammergerichtsanschläge bei den bis dahin säumigen Reichsständen beschleunigt durch den ksl. Fiskal eingetrieben werden sollten, um die alten Assessoren zu bezahlen. An den ksl. Fiskal Dr. Kaspar Mart erging entsprechender Befehl. Dieser aber blieb trotz aller Vorstellungen der alten Assessoren untätig, ganz offenkundig deshalb, weil ihn die amtierenden Assessoren drängten, bevorzugt für die Sicherstellung ihrer laufenden Besoldung zu sorgen, weil sie sonst ihre Tätigkeit am Kammergericht nicht fortsetzen könnten.

Auf dem Augsburger Reichstag 1530 hielten deshalb er und die übrigen alten Assessoren erneut um Begleichung ihrer rückständigen Besoldung an. Daraufhin wiederholten und bekräftigten Kaiser und Reichsstände den Beschluss vom Vorjahr. Doch auch dies bewirkte nichts, bis nach einigen Jahren Dr. Wolfgang Weidner Fiskal wurde. Dieser strengte unverzüglich zur Eintreibung der noch ausstehenden, alten Kammergerichtsanschläge Prozesse an. Auf diesem Wege konnten bis 1536 ca. 2.000 fl. zusammengebracht werden, die beim Rat der Stadt Speyer hinterlegt wurden. Als er sich daraufhin an den Fiskal und die Stadt Speyer mit der Bitte um Auszahlung der ihm zustehenden Summe und mit dem Erbieten wandte, den Schuldbrief und seine Quittungen etc. vorzulegen, entschuldigte sich der Fiskal mit der Erklärung, er habe lediglich Anweisung, die ausstehenden Anschläge einzuziehen, und habe darüber hinaus nichts mit der ganzen Angelegenheit zu tun, und verwies die Stadt Speyer auf den Befehl des Kaisers, die eingehenden Gelder bis auf weiteren, ksl. Bescheid zu verwahren. Daraufhin haben Gf. Wilhelm von Eberstein – dieser wegen der Forderung seines Vaters – und er an den Kaiser nach Italien geschrieben, den Stand der Dinge berichtet und gebeten, der Stadt Speyer Befehl zur Auszahlung der geforderten Summen zu geben. Auf dies Schreiben haben sie keine Antwort erhalten.

Welhergestalt aber in solhe damals yngetriben anschleg griffen worden, das hab ich muessen Gott den herren walten lassen, dan mier hat soliche verfolgung uber so lang jar und vilfeltig furgewendte mye, arbeit und kosten pey des rats zu Speyr waygerung und eur ksl. Mt. unerlangten pefelh zu swer sein und ausserthalb eins reichstag unerheblich bedeucht. Da jetzt Kaiser und Stände auf gegenwärtigem Reichstag versammelt sind, bittet er sie, da die entsprechenden Verfügungen in den Reichsabschieden von 1529 und 1530 nichts bewirkt haben, ihn auf andere Weise zufriedenzustellen.

Bittet sie, dabei zu behertzigen, erstlich, das ich anders dan auf disem gemainen reichstag sonst keiner hilf bekomen kann, zum andern, das es des egenanten, loblichen reichsregiments abgerayt, bekantlichen, angenomen schuld, ja ain privilegierte schuld erdients lidlons und besoldung ist, zum dritten, das sollich besoldung hart verdient worden, dan unser alten assessor solhe drey oder vier neste jar vor Ks. Maximilians absterben wenig in der antzal gewesen, deshalb haben wir mit dem referiern und sonst vil dest herter dienen myssen, zum vierdten, das unser yedem 100 fl. mynder den unseren nachkomen assessoribus zu besoldung gestimpt gewesen. Dagegen haben wir mit vil beswernuß der sickingischen fecht gegen der stat Wormbs dieselbe zeit daselben dyenen myessen, zu dem allem, das uns durch hochgedachten Ks. Maximilian solhe jar auß yederzeit ernstlichen mandirt, auch in der jarlichen visitation durch irer Mt. und euer kfl. und fstl. Gn. comissarien, die der ordnung nach alle jar ainmal zum camergericht geschickt worden seind, zum hochsten aufgelegt worden, das wir unangesehen der beruerten sickingisch fechde, auch der lassigen betzalung der anschleg vom gericht keinswegs aufsteen oder abschaiden noch deßhalb irer ksl. Mt. und dem hl. reich die verkleinung zufiegen sollten, das des reichs obrist gericht desert und rechtloß steen sollt, sonder alle pleiben, dan unser so wenig gewesen, wan uber zwen aufgestanden, so hette kein gericht gehalten werden mogen, das uns auch nit bedauren noch besweren sollte, ein zeit lang unser aigen guet der ksl. Mt. und gemainen stenden zu gehorsam umb erhaltung des gerichts dartzuestrecken.

Dagegen ist uns durch dieselben kayserlichen, churfurstlichen und furstlichen comissarien allmal in iren abschiden lauter vertrostung gethon, das uff nechsten reichstagen sollich ynsehens geschehen, das wir solher unser schweres diennens und gehorsamen darstreckens genedigclich betzalt und ergetzt werden sollten, darauf ich auch als ain gehorsam nit allain die obbestimpt mein ausstendig suma, sonder etlich 100 fl. daruber pey hartem, fleissigen diennen meins aigen guets yngepiest und gehorsamlich dargelegt hab, und, so ich deselben meins rests ytzo ob den 20 jarn mit meinem grossen nachteil geraten myessen und meiner gelegnhait nit sein mag, lenger zu geraten, und die vorige mittel nit folg noch wurckhung gehapt, mich numer mit gnediger betzalung nit lenger aufzuhalten, dan ain yeder arbaiter sein taglons wurdig ist. Will dies in Untertänigkeit verdienen.