Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Duisburg, LandesA, Jülich-Berg I Nr. 349, fol. 38, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein).

Hat gegen Karl von Egmont, der sich Hg. von Geldern nennt, aufgrund seines vielfältigen Ungehorsams und seiner Missachtung gegenüber Ks. und Reich die Acht und Aberacht verhängt. Gebietet deshalb Hg. Johann unter Androhung des Verlusts aller vom Reich herrührenden Regalien, Freiheiten und Privilegien sowie der im Reichslandfrieden verkündeten Strafen, dem Geächteten, seinen Besitzungen, Untertanen, Zugehörigen und Verwandten keinerlei Unterstützung, Kriegsvolk, Geld, Proviant, Geschütze oder Pulver zukommen zu lassen, sondern sie als Ächter zu behandeln. Hg. Heinrich d. Ä. von Braunschweig-Lüneburg ist als oberster ksl. Feldhauptmann angewiesen, bei Verstößen gegen dieses Gebot gegen Hg. Johann und seine Untertanen vorzugehen.