Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 16. April 1510

Druck: Verbič, Deželnozborski spisi, Nr. 29 ( p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Die Abgesandten sollen darlegen, daß er die Landstände des Ft. Krain durch Ladungsschreiben, in dem seine Beweggründe ausführlich erläutert sind, aufgefordert hat, einen bevollmächtigten Ausschuß hierher nach Augsburg zu schicken. Mit diesem und mit den Ausschüssen der anderen niederösterreichischen Länder hat er über eine Hilfe gegen die Venezianer sowie über die Beschwerden der Krainer Landstände verhandelt. Zunächst konnte eine für die Ftt. Österreich ob und unter der Enns, die Steiermark, Kärnten und Krain gemeinsam gültige Vereinbarung erstellt werden, anschließend kam ein gesonderter Abschied für das Ft. Krain zustande.1 Dabei wurde ein Regiment für die niederösterreichischen Länder eingerichtet, besetzt mit einem obersten Hauptmann, einem Marschall, einem Kanzleiverwalter sowie verschiedenen Räten, Raiträten und anderen notwendigen Personen, damit jedermann in besagten Ftt. ein funktionierendes Gerichtswesen sowie gute Ordnung und Regierung vorfindet. Der verordnete Ausschuß wird den Landständen von Krain darüber sicher schriftlich und mündlich berichtet haben.

Des weiteren sollen die ksl. Kommissare darlegen, daß die Ausschüsse der niederösterreichischen Länder ihm für seine Zugeständnisse bzgl. ihrer Beschwerden die bereits im Vorjahr bewilligte Hilfe erneut zugesagt haben, wofür er ihnen dankt. Zum Vollzug aller genannten Vereinbarungen und insbesondere zur Aufrichtung besagter Hilfe hat er für den 21. April (sontag jubilate) einen allgemeinen Landtag anberaumt. Dort sollen die Landstände den bereits im Vorjahr erstellten Anschlag erneut aufrichten und dafür sorgen, daß dieser ordnungsgemäß umgesetzt und niemand verschont wird. (Es folgen Detailbestimmungen zur Durchführung des Anschlags.) Außerdem sollen die Kommissare dafür sorgen, daß der im Vorjahr schon einmal erörterte, aber aufgrund der Kriegsereignisse nicht realisierte Plan einer bruederliche[n] und frewntliche[n] verstentnuss zwischen den niederösterreichischen Ländern und der Gft. Tirol erneut aufgegriffen und das Beratungsergebnis ihm zur Prüfung übersandt wird.2

Anmerkungen

1
 Gemeint ist das sogen. „Augsburger Libell“ vom 10. April 1510. Eine für alle niederösterreichischen Länder gemeinsam ausgestellte Urkunde regelt vor allem die Organisation der Zentralverwaltung. Darüber hinaus bekam jedes der fünf Länder noch eine eigene Urkunde, in der dessen speziellen Beschwerden Rechnung getragen wurde (das Exemplar für das Ft. Österreich ob der Enns in Linz, OÖLA, Landschaftsarchiv Hs. 2, Fol. 1a–35a, spätere Kop.). Zum Inhalt und zur historischen Bedeutung der Vereinbarungen vgl. Wiesflecker, Österreich, S. 60f., 73f., 107f., 121f., 144 (mit Angabe der Drucke und Verwahrorte aller sechs Urkunden); Wiesenberger, Maximilian I., S. 21-42; Jankovits, Maximilian I., S. 82-86; Hollegger, Zentralverwaltung, S. 26-28; Vancsa, Geschichte, S. 594-596; Adler, Centralverwaltung, S. 276-278.
2
 Auf dem steiermärkischen Landtag am 21. April wurde zum Unterhalt des Kriegsvolks gegen die Venezianer eine viermonatige Hilfe in Höhe von 20 000 fl. bewilligt. Krones, Nachträge, Nr. 58.