Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 20. Juli 1512

Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Dresden, HStA, GR, Loc. 8183/1, fol. 58.

Kop.: Ebd., Loc. 8183/3, fol. 117a u. b, 122a.

Kurzregest: Baks, Inventaris, Nr. 1258.

Tun dir, so sich nennet Edezart Gf. zu Embden, zu wissen: Hat vormals EB Philipp von Köln, den verstorbenen Hg. Wilhelm von Jülich-Berg sowie N. (= Ludwig) von Seinsheim, Landkomtur der Deutschordensballei Koblenz, angewiesen, die Streitigkeiten zwischen Hg. Georg von Sachsen und Gf. Edzard zu verhören.1 Will nunmehr seine Entscheidung in dieser Angelegenheit verkünden. Befiehlt deshalb, 14 Tage nach Empfang dieses Schreibens oder, falls dies kein Gerichtstag ist, am darauffolgenden Gerichtstag persönlich oder durch bevollmächtigte Anwälte vor ihm oder seinen Hofräten zu erscheinen und seinen Spruch zu hören, der auch dann verkündet und vollzogen wird, wenn Gf. Edzard nicht erscheint. Dieser und seine Begleiter erhalten für ihre Reise an den ksl. Hof und wieder zurück freies Geleit. Gebietet allen Reichsuntertanen, das Geleit zu respektieren und Verstöße dagegen nicht zu dulden.

Anmerkungen

1
 Zu den entsprechenden Verhandlungen, die im August 1511 in Neuß stattfanden, vgl. die bei Baks, Inventaris, S. 279f. Nr. 1226-1236 verzeichneten Quellen aus dem HStA Dresden sowie Reimers, Edzard der Große, S. 70f.