Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trier, 2. Juni 1512 (am vierten hl. pfingstag)

Würzburg, StA, Standbücher Nr. 734, o. Fol., Kop. (Überschrift: Antwort unsers gn. H. von Würzburgs rete auf des von Schaumbergs negst furtragen aund clage, zu Trier ubergeben–a [Nr. 1280], darunter gestrichen: Und ist itzgemelt antwort in actis nit verleybt etc.; daneben: vacat nichil).

Nehmen gemäß der Weisung des Ks. zu der ihnen zugeschickten Resolution Adams von Schaumberg Stellung.

Begründen die Ablehnung der Vermittlungsvorschläge Abt Johanns von Fulda durch Bf. Lorenz damit, daß sie für diesen und sein Hst. inakzeptabel sind, denn schließlich handelt es sich bei dem Geleit zu Mainberg um ein Recht, das Bf. Lorenz von euer ksl. Mt. und dem hl. Reyche als ein ftl. regal zu lehen tregt und seit langem unwidersprochen ausübt. Gf. Wilhelm und seine Vorgänger hingegen habe es nie besessen und gebraucht. Auch sein Lehenbrief beinhaltet nichts Derartiges. Hierauf möge der Ks. den Gf. hinweisen, ihm verbieten, Bf. Lorenz im Gebrauch seines angestammten Rechts zu behindern, und ihn mit seinen Ansprüchen auf den Rechtsweg verweisen. Bf. Lorenz ist in diesem Fall bereit, den Kf. von Mainz, den Kf. von der Pfalz oder den Kf. von Sachsen, wen von ihnen Gf. Wilhelm haben möchte, als Richter zu akzeptieren.

Anmerkungen

a
–a Von anderer Hand hinzugefügt.