Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Augsburg, StdA, Lit. 1509, Fasz. Januar, unfol. (Or. m. S., donrstag vor Sebastiani).

Bestätigt den Empfang ihres Schreibens [Nr. 69]. Um nichts zu versäumen, hat der Augsburger Bote, ungeachtet der Abwesenheit des Kammerrichters Bf. Wiguläus in Passau und anschließend bei den Trauerfeierlichkeiten für Hg. Albrecht von Bayern in München, das Schreiben des Schwäbischen Bundes [Nr. 67] an dessen Stellvertreter Gf. Adam von Beichlingen und die Beisitzer übergeben und darauf die ebenfalls beigefügte vorläufige Antwort [Nr. 67, Anm. 2] erhalten. Das avisierte Schreiben des Innsbrucker Regiments [Nr. 75, Anm. 2] ist seines Wissens noch nicht hier eingetroffen. Sowie dies geschehen ist, wird er sie über die Reaktion des Kammerrichters und der Beisitzer informieren. Einstweilen wird er sich, insbesondere nach der Ankunft des Kammerrichters, mit Unterstützung der vom Kaiser und anderer Seite zu erwartenden Schreiben weiterhin um eine Verzögerung des Achtverfahrens bemühen.

Ihm ist bekannt, dass der Konstanzer Reichsanschlag und die Kanzleigefälle nicht ausgereicht haben, um dem Kammerrichter und den Beisitzern ihren Sold für das erste Jahr vollständig zu bezahlen. Diese bezweifeln auch, dass der Anschlag für das zweite Jahr1dafür ausreichen wird, nachdem viele Ff., Gff. und Hh. bereits die Zahlung des ersten Anschlags verweigert haben. Er wird das Gericht darauf hinweisen, dass es hauptsächlich von den Städten und Schwäbischen Bundesständen finanziert wird. Sollte das Kammergericht deren triftigen Gründe für einen Aufschub der Acht ignorieren, sondern wegen der Hh. von Verona (Bern)gegen die Interessen der deutschen Nation und zum Vorteil der Venezianer entscheiden, könnte dies ein Anlass sein, künftig den Anschlag zu verweigern. Außerdem sollten die Richter bedenken, wem dann voraussichtlich die Schuld für den Stillstand des Gerichts angelastet werden wird. Er ist zuversichtlich, dass schon ihr Eigeninteresse Kammerrichter und Beisitzer zur Verzögerung des Achtverfahrens veranlassen wird. Falls es ihm selbst nicht gelingen sollte, einen Aufschub oder die Einstellung des Verfahrens bis zum Reichstag zu erwirken, könnten sich der Schwäbische Bund oder einzelne Persönlichkeiten mit diesen Argumenten an das Gericht wenden. Doch stellt er ihnen die Entscheidung darüber anheim. Über weitere Schritte der Hh. von Verona (Bern)und seine Verhandlungen wird er auch künftig Bericht erstatten.

Anmerkungen

1
 Beschluss des Regensburger Visitationstages vom 30.8.1508 (Druck: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 949, S. 1336, Art. 6).