Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Duisburg, NRW LA, Kurköln Urk. 3835 (Or. Perg., Vermm. prps./amdip., Gegenz. Serntein, Registraturverm. C. Hofmann) = Textvorlage A. Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 55–57 (Reinkonz. mit ex.-Verm.) = B.

Druck: Lünig, Reichs-Archiv XVI (Spic. Eccl. 1. T., Forts.), Nr. CXCV, S. 636f.; Bossart, Securis, Nr. 142, S. 326f.

Ebf. Philipp von Köln hat ihn als erwählten röm. Ks. gebeten, alle seinerzeit von Ks. Friedrich III.1und dessen Vorgängern als röm. Kss. und Kgg. den Ebff. und dem Est. Köln verliehenen Freiheiten, Rechte und Privilegien sowie die im Erzstift geltenden Gewohnheiten zu bestätigen. Er hat diese Bitte wie auch die erwiesenen und künftigen Dienste der Ebff. von Köln für Ks. und Reich erwogen. Deshalb bestätigt er mit dem Rat von Kff., Ff., Gff. und Hh. Ebf. Philipp alle von Kss. und Kgg. oder anderen Ff. verliehenen Freiheiten, Rechte und Privilegien sowie die im Erzstift geltenden Gewohnheiten. Befiehlt allen Reichsangehörigen unter Androhung der Ungnade von Ks. und Reich, der in den bestätigten Urkunden vorgesehenen Strafen sowie einer Geldstrafe von 100 Mark lötigen Goldes die Beachtung dieser Urkunde.

Anmerkungen

a
 23. April] In B korrigiert aus: 24. April.
1
 Urkunde Ks. Friedrichs vom 15.12.1485 (Druck: Lacomblet, Urkundenbuch IV, Nr. 429, S. 534f. Regest: Kraus, Urkunden, Nr. 676, S. 341).