Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Bamberg, StA, A 85, Lade 346, Nr. 1543 (Or. m. S., mittwochen nach der aylftausent junckfrowen tag) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 2017, fol. 434–434’ (Kop.) = B. Wolfenbüttel, HAB, Cod. Guelf. 32.9 Aug. 2o, fol. 302–302’ (wie A) = C.

Referiert bei: Looshorn, Geschichte IV, S. 488f.

Er hat aufgrund der Bewilligungen Bf. Georgs von Bamberg und Mgf. Friedrichs von Brandenburg beide Parteien wegen ihres Streits um das Schloss Streitberg1angehört. Beide Seiten haben erhebliche Gründe vorgebracht, warum sie diesem Schiedstag nicht bis zu seinem Abschluss beiwohnen konnten. Es wurde vereinbart, dass die Kontrahenten jeweils über die jetzigen Verhandlungen beraten sollen und er auf dem zum 1. November (allerheiligen tag)nach Worms einberufenen Reichstag unter Hinziehung von je zwei Räten beider Parteien erneut einen Vermittlungsversuch unternehmen wird. Mgf. Friedrich hat außerdem die Stundung seiner Forderungen [in Höhe von 100 fl.]2an die Einwohner von Gasseldorf und [in Höhe von 120 fl.] an Untertanen des Klosters Langheim bis zum 2. Februar (unser lieben Frowen tag liechtmess)zugestanden. Dieser Abschied erfolgt vorbehaltlich der Rechte beider Seiten.3

Anmerkungen

1
 Mgf. Friedrich hatte am 14.3.1507 einen Geheimvertrag mit Georg von Streitberg über die Abtretung Streitbergs an ihn geschlossen, wozu dieser allerdings nicht befugt war. Das Abkommen wurde durch den Scheinverkauf des Schlosses an dessen Schwiegervater, den mgfl. Amtmann Ludwig von Laineck, getarnt. Am 15.10.1508 erteilte der Ks. die Genehmigung zur Einrichtung eines Hochgerichts in Streitberg. Einen Monat später verkaufte Laineck das Schloss an Mgf. Friedrich. Vgl. Oesterreicher, Darstellung, S. 55–63; Kunstmann, Burgen I, S. 64f.; Kleiner, Georg, S. 44–46; Seyboth, Markgraftümer, S. 320; Zmora, Feuds, S. 132f.; Ders., State, S. 95; Rupprecht, Herrschaftswahrung, S. 138f.
2
 Die Einfügungen in eckigen Klammern ergeben sich aus den Verhandlungsakten des Schiedstages (HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 32.9 Aug. 2o, fol. 264–268, 269–273’, 275–286’, 288–299’, 300–300’).
3
 Vgl. auch die Nürnberger Berichte an Kf. Friedrich von Sachsen vom 27. und 30.10. (Druck: Westphal, Korrespondenz, Nr. 113, S. 328; Nr. 114, S. 330f.).