Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 156 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach – Brüssel, 10. Februar 1509

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 2, fol. 56 (Konz.).

Er hat erfahren, dass er über eine Verheiratung seiner Tochter [Elisabeth], die sich derzeit bei der Witwe Hg. Eberhards (II.) von Württemberg, seiner Schwester [Elisabeth], aufhält, verhandelt.1Indessen steht er selbst aus besonderer Verbundenheit zu ihm in Verhandlungen, seine Tochter mit einem Kg. zu vermählen. Dies wäre für ihn, seine Tochter und das Haus Brandenburg eine große Ehre und von Vorteil.

Fordert ihn deshalb auf, diese Verhandlungen bis zu seiner persönlichen Ankunft auf dem Wormser Reichstag einzustellen. Dort wird er ihn über seine diesbezüglichen Pläne, die zweifellos seine Zustimmung finden werden, ausführlich informieren.

Nr. 157 Ks. Maximilian an Mgf. Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach – Xanten, 1. April 1509

Wien, HHStA, Maximiliana 20, Konv. 3, fol. 2–2’ (Konz., Postverm.: Zu seinen selbs handen zu antworten.).

Bestätigt den Eingang seiner Antwort1, worin er mitteilt, dass er seiner Schwester Hgin. [Elisabeth] von Württemberg die Verheiratung seiner Tochter [Elisabeth] bereits vor Eingang des ksl. Schreibens erlaubt habe und die Verhandlungen so weit fortgeschritten seien, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich sei. Was seinen Hinweis auf seine anderen Töchter angeht, wird er überlegen, was er für sie tun kann. Er erwartet, dass er entweder persönlich zu ihm nach Worms kommt, sofern dies seine Angelegenheiten zulassen, oder seinen Sohn Mgf. Kasimir mit ausreichender Vollmacht abordnet.

Anmerkungen

1
 Die zu diesem Zeitpunkt 12-jährige Elisabeth wurde seit 1500 bei ihrer gleichnamigen Tante in Nürtingen erzogen. Die angesprochenen Heiratsverhandlungen mündeten in ihre am 22.5.1510 vertraglich vereinbarte und am 29.9.1510 geschlossene Verbindung mit Mgf. Ernst von Baden (Nolte, Familie, S. 196f.).
1
 Liegt nicht vor. Es handelt sich um die Antwort auf das ksl. Schreiben vom 10.2. [Nr. 156].