Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Empfehlung, den Eintritt deutscher Knechte in frz. Kriegsdienste und die Bundschuhbewegung auf dem kommenden Reichstag zur Diskussion zu stellen.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates Nr. 71, fol. 190a–191a, Kop.

Der Ks. hat in einem Schreiben1 zum einen über deutsche Knechte, die verbotswidrig in die Dienste Kg. (Ludwigs) von Frankreich getreten sind, und zum anderen über den am Rhein entstandenen Bundschuh berichtet. Da beides ihres Erachtens etwas tapfer und uber die maß beschwerlich und streflich, auch dermassen im hl. Reich mit großer far und besorgnus zu gedulden sein, achten und erkennen wir uns furwar ze wenig und unverstendig, nach begern euer ksl. Mt. zu solchen farlichen geschichten ze raten, zudem, das uns nicht zweyfelt, euer ksl. Mt. aus hochbegabter vernunft und schicklichait wißen sich hierinnen und in grossern zufelligen sachen nach aller notdurft und gepur ze halten, wie euer ksl. Mt. als aller stend und besondern personen des Reichs rechten, natürlichen H. aigent und zusteet. Doch so ist dannocht zu verhuten merer und schwerer eingang und derselben untreglichen nachvolg aus schuldiger gehorsam unser einfeltig gutbedunken, das euer ksl. Mt. solch schwer und ferlich notsachen uf dem ausgeschriben reichstag den vordersten glydern, unsern gnst. und gn. Hh., den Kff., Ff. und andern stenden des hl. Reichs, in derselben versamlung laßen furtragen und bevelhen, darüber ze ratschlagen und zu bedenken, wie obgemelt ungehorsam der knecht, auch das unloblich pundschuchisch furnemen abgestellt und nidergedruckt werden müg oder was dargegen furzenemen sey. Die Nürnberger Reichstagsgesandten werden Weisung erhalten, sich an den entsprechenden Beratungen nach Kräften zu beteiligen. Bitten den Ks., dieses Schreiben nicht zu verübeln, vielmehr ihnen und der Stadt Nürnberg weiter ein gnädiger Herr zu bleiben.

Anmerkungen

1
 Aus Augsburg vom 18./19. November 1513. Darin erklärte der Ks., bekanntlich seien etliche deutsche Knechte, die Ks. und Reich unmittelbar unterworfen seien, trotz Androhung der Acht dem Kg. von Frankreich zugelaufen und in dessen Dienste getreten. Darunter befänden sich ca. 400, denen er zwar nach der Einnahme von Thérouanne persönlich ein entsprechendes Verbot erteilt habe, die aber dennoch beim frz. Kg. geblieben seien. Weitere 500 bis 600 seien später in frz. Dienste getreten. Obwohl er eigentlich geneigt wäre und auch von seinen Räten gedrängt werde, diesen Ungehorsam massiv zu bestrafen, so fürchte er aufgrund der großen Anzahl von Knechten doch, dass sie sich der entlang des Rheins zusammenrottenden, gegen die Geistlichkeit und den Adel gerichteten Bauernschaft namens Bundschuh anschließen könnten. Weil hieraus für alle Reichsstände großer Schaden zu entstehen drohe, müssten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Ersucht darum, sich hierüber Gedanken zu machen und das Ergebnis in schriftlicher Form an Bm. und Rat von Speyer zu übermitteln. Diese werden es an ihn weiterleiten. Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Vinzenz] Rogkner): Frankfurt a. M., IfStG, RTA Bd. 30, fol. 48–49 (an Bm. und Rat von Frankfurt a. M.; Datum 18. November 1513; Präs.vermerk: Praesentatum dominica post conceptionis Marie Ao. 1513, undecima mensis Decembris); Karlsruhe, GLA, Abt. D 1155b (an Bm. und Rat von Überlingen; Datum 19. November 1513). Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1129 (an Bm. und Rat von Frankfurt a. M.). – Bm. und Rat von Frankfurt a. M. antworteten hierauf mit Schreiben vom 19. Dezember 1513 (montags nach Lucie), sie schlügen zum einen vor, den Knechten und dem der Krone Frankreich anhängigen Adel unter Androhung der Acht und Aberacht und des Verlusts aller Lehen nochmals die Einhaltung des bereits ausgesprochenen Befehls zu gebieten. Für den Fall, dass das entsprechende Mandat dem einen oder anderen nicht ausgehändigt werden könne, sollte es in den angrenzenden Landen und im ganzen Reich angeschlagen werden. Zum zweiten sollten alle Obrigkeiten angewiesen werden, bekannte Anhänger des „Bundschuhs“ gefangenzusetzen und, falls diese weitere Gleichgesinnte in anderen Gebieten namhaft machen, deren Obrigkeiten auf sie aufmerksam zu machen, domit solichem merglichen unrat zytlich [zu] furkomen, ehe die handlung ferner erwachsen werde. Ebd., fol. 50a–51a, Konz. Regest: Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1130. Der Bundschuh zu Lehen 1513 wurde unter der Losung der „göttlichen Gerechtigkeit“ von Joß Fritz gegen die Bedrückungen der Bauern durch Grund- und Gerichtsherren organisiert. Die Verschwörung scheiterte im Oktober 1513 durch Verrat. Vgl. Rosenkranz, Bundschuh.